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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 8/2024
Informationen/Sonstiges
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Information des Ordnungsamtes

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt,

in der vergangenen Zeit wurde durch das Ordnungsamt wiederholt festgestellt, dass an verschiedenen Grundstücken die Straßenreinigung nicht oder nur unzureichend durchgeführt wurde. Sträucher wachsen über die Gehwege und Fahrstraßen, Unkraut wächst auf den Wegen und in den Regenrinnen. Sowohl die Mitarbeiter unseres Bauhofes als auch die Anlieger sind bezüglich der Verkehrssicherungspflicht stark gefordert und können dieser vielleicht nicht gleich nachkommen. Aber die meisten Mitbürger bemühen sich um sichere Verkehrswege und ein ordentliches Wohnumfeld. Leider trifft das nicht für alle Grundstückseigentümer zu. Dann steht das Ordnungsamt in der Pflicht. Manchmal genügt bereits ein kleiner Hinweis, in einigen Fällen muss jedoch ein Bußgeld auferlegt werden oder es müssen sogar die Kosten für eine Ersatzvornahme durch das Amt in Rechnung gestellt werden. Soweit muss es nicht kommen. Also mal einen Blick auf das häusliche Umfeld werfen, dem Wohnbereich etwas Gutes tun und dadurch Ärger vermeiden!

Weitere Unsitten einiger weniger Schmutzfinken, denen verstärkt nachgegangen wird:

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Privater Hausmüll gehört nicht in die Natur und auch nicht in die öffentlichen Papierkörbe!

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Die „Hinterlassenschaften“ unserer vierbeinigen Freunde sind von öffentlichen Flächen zu entfernen. Ein mitgeführter Gassi - Beutel ist hier sehr hilfreich!

Erfreulicherweise nehmen unsere Mitbürger das Fehlverhalten der Unbelehrbaren nicht mehr so widerspruchslos hin. Helfen persönliche Ermahnungen nicht, wird auch immer häufiger unser Amt zur Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten hinzugezogen.

Die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt finden Sie auf der Homepage der Einheitsgemeinde unter:

Veröffentlichungen -> Satzungen

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