Die vorgesehene Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale wird durch das Landesverwaltungsamt amtlich bekanntgemacht.
Entsprechend § 76 Abs. 4 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), in Verbindung mit § 99 Abs. 2 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), liegt vor der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale der Verordnungsentwurf bei der Wasserbehörde für die Dauer von einem Monat zur Einsicht aus. Der Verordnungsentwurf (PDF-Datei) sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes werden auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes in einem Geoinformationssystem (GIS) zur Ansicht bereitgestellt.
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete
Für die Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, steht ebenfalls die Möglichkeit zur Verfügung den Verordnungsentwurf und die entsprechenden Karten des Überschwemmungsgebietes bei der Stadt Gerbstedt einzusehen.
| Auslegungszeitraum: | 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 | |
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| Zu den Zeiten: | Mo, Mi und Fr.: | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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| Di: | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
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| Do: | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
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| Auslegungsort: | Stadt Gerbstedt | |
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| Einwohnermeldeamt | |
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| Markt 1 | |
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| 06347 Gerbstedt | |
Zum Entwurf der Verordnung kann sich bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wasserbehörde geäußert werden:
Landesverwaltungsamt
Obere Wasserbehörde
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)