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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 8/2024
Bekanntmachungen anderer Dienststellen und Zweckverbände
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Öffentliche Auslegung zum Überschwemmungsgebiet Saale

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Festsetzungsverfahrens

Die vorgesehene Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale wird durch das Landesverwaltungsamt amtlich bekanntgemacht.

Entsprechend § 76 Abs. 4 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), in Verbindung mit § 99 Abs. 2 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), liegt vor der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale der Verordnungsentwurf bei der Wasserbehörde für die Dauer von einem Monat zur Einsicht aus. Der Verordnungsentwurf (PDF-Datei) sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes werden auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes in einem Geoinformationssystem (GIS) zur Ansicht bereitgestellt.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

Für die Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, steht ebenfalls die Möglichkeit zur Verfügung den Verordnungsentwurf und die entsprechenden Karten des Überschwemmungsgebietes bei der Stadt Gerbstedt einzusehen.

Auslegungszeitraum:

23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024

Zu den Zeiten:

Mo, Mi und Fr.:

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Di:

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Do:

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Auslegungsort:

Stadt Gerbstedt

Einwohnermeldeamt

Markt 1

06347 Gerbstedt

Zum Entwurf der Verordnung kann sich bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wasserbehörde geäußert werden:

Landesverwaltungsamt

Obere Wasserbehörde

Dessauer Str. 70

06118 Halle (Saale)