Die Fundsache wird im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit und zu sonstigen Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.
Die Veräußerung erfolgt an jene Person, die dafür bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für das jeweilige Fundstück abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält die Person den Zuschlag, deren Gebot zuerst abgegeben wurde.
Gebote können bis zum 24.08.2026 ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an das Einwohnermeldeamt/Fundbüro, Markt 1, 06347 Gerbstedt geschickt oder dort persönlich abgegeben werden.
Das Mindestgebot beträgt 50,00 Euro. Die Person mit dem höchsten Gebot ist daran gebunden und zur Abnahme verpflichtet.
Gerbstedt, den 23.07.2026