Sprechtage
Die IHK Regionalkammer Plauen bietet Unternehmern und Gründungsinteressenten regelmäßig kostenfreie Sprechtage an. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Sprechtag Personal und Fachkräfte
Beratung zum Thema Personal (Personalsuche, Qualifizierung, Mitarbeiterbindung etc.)
Dienstag, 23.05.2023, 09:00 – 16:00 Uhr
Information und Anmeldung: Ines Damm, Tel. 03741 214-3200
Existenzgründungsberatung /StarterCenter
Beratung zu den ersten Schritten in die Selbständigkeit (Haupt- und Nebenerwerb) sowie zu gewerberechtlichen Bestimmungen und Erlaubnissen, Brancheninformationen, individuelles Informationsmaterial, Konzeptprüfung
täglich, 08:00 - 15:00 Uhr, telefonisch und persönlich mit Terminvereinbarung
Kontakt: Yvonne Dölz, Tel. 03741 214-3301
Veranstaltungen
Beruflicher Umgang mit Lebensmitteln – wann ist eine Schulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) notwendig?
Personen, die sich beruflich mit der Zubereitung von Speisen und Getränken beschäftigen, in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, müssen bei Antritt der Beschäftigung eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) nachweisen. Die Belehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt oder einen dafür bestellten Arzt. Darüber hinaus müssen nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (§ 4 LMHV) diejenigen, die leicht verderbliche Lebensmittel verarbeiten, herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, auch über den Umgang mit diesen Produkten geschult sein. Als leicht verderbliche Lebensmittel gelten Fleisch und fleischliche Erzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Fische, Krebse, Weichtiere und Erzeugnisse daraus, Eiprodukte, Säuglings- und Kindernahrung, Speiseeis, bestimmte Backwaren, Salate, Marinaden, Mayonnaisen, Soßen und Nahrungshefen. Wer bereits eine einschlägige Berufsausbildung oder wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen hat, benötigt keine Lebensmittelhygiene-Unterrichtung mehr. Wenn ausschließlich verpackte Lebensmittel behandelt und in Verkehr gebracht werden, ist die Schulung auch nicht erforderlich.
Der Nachweis über Kenntnisse zur Lebensmittelhygiene muss zu Beginn der beruflichen Tätigkeit vorliegen und ist auf Verlangen der staatlichen Behörde, im Vogtlandkreis dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), vorzulegen.
Am 15. Mai 2023 führt die IHK in Plauen von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr eine Schulung nach § 4 LMHV zum Erwerb der Fachkenntnisse entsprechend der Lebensmittelhygiene-Verordnung durch.
Information & Anmeldung:
Daniela Seidel, Tel. 03741 214-3300 oder daniela.seidel@chemnitz.ihk.de