Titel Logo
Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Bürgerbüro informiert:

Hinweis für den Geburtsjahrgang 2008

Das Bürgerbüro der Stadt Heidenau informiert, dass alle Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sein müssen.

Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Grundsätzlich ist es notwendig, dass beide Erziehungsberechtigte im Bürgerbüro vorsprechen oder aber eine schriftliche Vollmacht des jeweils anderen Personensorgeberechtigten vorgelegt wird. Sind die Eltern geschieden, muss der Erziehungsberechtigte, dem ggf. das alleinige Sorgerecht zugesprochen worden ist, das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen.

Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen Verfahrenshandlungen nach dem Personalausweisgesetz selbst vornehmen und deshalb ihren Personalausweis auch ohne Begleitung ihrer Eltern beantragen.

Zur Beantragung der Dokumente müssen im Bürgerbüro vorgelegt werden:

-

die Geburtsurkunde

-

ein neues Passfoto, welches den biometrischen Anforderungen entspricht (35 X 45 mm)

Zuständig für die Ausstellung des Personaldokumentes ist die Personalausweis- bzw. Passbehörde des Hauptwohnsitzes.

Für Personalausweise, die vor Vollendung des 24. Lebensjahres mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer beantragt werden, ist eine Gebühr von 22,80 Euro zu zahlen.

Torsten Walther
Rechts- und Ordnungsamt