Beschluss Nr.: 136/2023
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 • Einwendungen
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss Nr.: 135/2023
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 • Gesamtabschluss
Die Stadt Heidenau verzichtet für das Haushaltsjahr 2024 auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 88 b SächsGemO.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
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Beschluss Nr.: 137/2023
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 gem. Anlage 137/2023-01.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Die o.g. Anlage liegt vom 22. Januar bis 16. Februar 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
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Beschluss Nr.: 133/2023
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Heidenau
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Heidenau – Stand: Dezember 2022 – gemäß Anlage 133/2023-1-
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die o.g. Anlage liegt vom 22. Januar bis 16. Februar 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
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Beschluss Nr.: 139/2023
Bebauungsplan M 15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“ zum Entwurf i. d. F. vom 08.11.2023 - Billigung- und Offenlagebeschluss
| 1. | Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplans M 15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 139/2023-1), den textlichen Festsetzungen (Anlage 139/2023-2) und billigt die Begründung (Anlage 139/2023-3) in der Fassung vom 08.11.2023. |
| 2. | Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans M 15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“ in der Fassung vom (i.d.F.v.) 08.11.2023 und dessen Anlagen (gem. Anlage 139/2023-1 bis -7). |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die o.g. Anlagen liegen vom 22. Januar bis 16. Februar 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
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Beschluss Nr.: 138/2023
Bebauungsplan EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ - Veränderungssperre
| 1. | Der Stadtrat beschließt, gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre zur Sicherung der zukünftigen Planung im Plangebiet des Bebauungsplans EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ der Stadt Heidenau, gemäß Anlage 138/2023-1. |
| 2. | Die Veränderungssperre erstreckt sich damit über den Geltungsbereich des Bebauungsplans EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“. Der sich daraus ergebende räumliche Geltungsbereich ist als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die o.g. Anlage liegt vom 22. Januar bis 16. Februar 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
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Beschluss Nr.: 134/2023/1
Bestätigung der Änderung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepts (GIHK) „EFRE Fördergebiet Heidenau 2021 bis 2027“ im Rahmen der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027
Der Stadtrat der Stadt Heidenau bestätigt das geänderte gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept (GIHK) „EFRE Fördergebiet Heidenau 2021 bis 2027“ im Rahmen der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2021 bis 2027 (EFRE 2021-2027) gemäß Anlage 134/2023/1-1.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die o.g. Anlage liegt vom 22. Januar bis 16. Februar 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
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Beschluss Nr.: 140/2023
Schulsozialarbeit an der Astrid-Lindgren-Grundschule 2024
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Weiterführung der Schulsozialarbeit an der Astrid-Lindgren-Grundschule durch den DRK Kreisverband Pirna e. V. ab 01.01.2024, zunächst befristet bis zum 31.12.2024.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 141/2023
Erhöhung des Aufwendungsersatzes für Kindertagespflegepersonen in der Stadt Heidenau
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Organisation der Kindertagespflege in der Stadt Heidenau (VVTPP) gemäß Anlage 141/2023-02.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die o.g. Anlage liegt vom 22. Januar bis 16. Februar 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
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Beschluss Nr.: 104/2023
Name der städtischen Kindertageseinrichtung in der Weststraße 8, Heidenau
Der Stadtrat beschließt, dass die städtische Kindertageseinrichtung in der Weststraße 8 in Heidenau den Namen „Blütenzauber“ erhält.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 142/2023
Wahl des Stadtrates 2024 - Wahl des Stadtwahlausschusses gemäß § 9 KomWG
In Abänderung des Beschlusses Nr. 106/2023 vom 26.10.2023 widerruft der Stadtrat der Stadt Heidenau die Wahl von Herrn Eckhard Haake als Beisitzer und Herrn Axel Beyer als stellvertretenden Beisitzer in den Stadtwahlausschuss für die Stadtratswahl 2024.Stattdessen wählt der Stadtrat der Stadt Heidenau folgende Personen mit den genannten Funktionen in den Stadtwahlausschuss für die Stadtratswahlen 2024 gemäß § 9 Kommunalwahlgesetz (KomWG):
| Beisitzer: | Herr Tom Floß |
| Stellvertretender Beisitzer: | Herr Jürgen Knappe |
Im Übrigen bleibt die mit Beschluss Nr. 106/2023 vorgenommene Wahl des Stadtwahlausschusses unverändert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 143/2023
Übertragung einer Beschlussangelegenheit an den Bauausschuss
Der Stadtrat der Stadt Heidenau überträgt die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) i.V.m. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zum VorhabenUmbau und Sanierung von 2 sechsgeschossigen Mehrfamilienhäusern mit 4 Hauseingängen, Einbau von Aufzügen, Grundrissänderungen (hausübergreifend), Sanierung haustechnischer Anlagen, Abbruch alter Balkone und Ersatzneubau, Errichtung von Vorhäusern; Käthe-Kollwitz-Straße 2, 4, 6, 8, 01809 Heidenau; Flurstück 534/9, Gemarkung Mügeln; auf den Bauausschuss der Stadt Heidenau.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen