Beschluss Nr. 116/2024
Jahresabschluss 2021
| • | Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2021 gem. § 88 SächsGemO |
| Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadt Heidenau wird durch den Stadtrat der Stadt Heidenau | |
| • | mit einer Verrechnung mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO i. H. v. 1.032.902,41 EUR, |
| • | einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.998.512,47 EUR (einschl. 1.032.902,41 EUR aus Verrechnungen gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO), |
| • | einem Überschuss im Sonderergebnis in Höhe von 172.842,18 EUR und |
| • | mit einer Bilanzsumme in Höhe von 195.552.257,69 EUR, |
| festgestellt. | |
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird der 'Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses' zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses wird der 'Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses' zugeführt.
In das Haushaltsjahr 2022 werden folgende Haushaltsermächtigungen übertragen:
| • | Ergebnishaushalt: 2.619.509,92 EUR u. |
| • | Investitionshaushalt: 8.891.306,35 EUR. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Heidenau, 17.12.2024
Der Jahresabschluss 2021 mit Anhang und Rechenschaftsbericht steht gemäß § 88c Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500),
ab Mittwoch, dem 22.01.2025
auf der Homepage der Stadt Heidenau www.heidenau.de
unter der Rubrik:
Stadt & Rathaus / Statistik Þ Finanzdaten (Statistik / Stadt Heidenau)
zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Heidenau, 17.12.2024