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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einführung einer sachsenweiten digitalen Grundschulanmeldung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat mit Schreiben vom 5. Mai 2026 über die Einführung einer zentralen digitalen Anmeldung für die Grundschulen über ein Amt24-Verfahren informiert.

Zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 ist mit 13 Grundschulen die digitale Grundschulanmeldung über ein Amt24-Verfahren erprobt worden. Aufgrund des positiven Verlaufs wurde entschieden, diesen Weg weiter zu verfolgen.

Das Kultusministerium eröffnet nun für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung.

Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:

https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:

Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,

die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,

es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,

es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,

für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.

In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren. Das bisherige Verfahren bleibt auch in den beschriebenen Fällen für die Eltern möglich.

Bei der Online-Anmeldung wird anhand der Wohnanschrift des schulpflichtig werdenden Kindes der zugehörige Schulbezirk ermittelt. Dazu werden bis Ende Juni 2026 alle Schulbezirksregelungen in der Sächsischen Schuldatenbank erfasst.

Bei gemeinsamen Schulbezirken kann dann die gewünschte Schule anhand einer vorgegebenen Liste gewählt werden. Im gemeinsamen Schulbezirk besteht auch die Möglichkeit, eine 2. und 3. Wunschschule anzugeben.

Die Antragsdaten werden automatisch in die Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) übertragen. Zuständig für die weitere Bearbeitung ist auch bei der digitalen Grundschulanmeldung die Schule. Statt durch Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.

Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der

Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.

Das Kultusministerium wird außerdem am 14. August 2026 über die digitale Grundschulanmeldung im Rahmen der Veranstaltung #excitingedu, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem SSG, zu Fragen der Digitalisierung an Schulen an der Gerda-Taro-Schule in Leipzig informieren. Gern kann auch diese Gelegenheit genutzt werden, mögliche weitere Fragen rund um die neue Möglichkeit der digitalen Grundschulanmeldung zu besprechen.

gez. Ralf Leimkühler
Stellvertretender Geschäftsführer
Sächsischer Städte- und Gemeindetag e. V.