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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Termine zur Schulanmeldung und Schulbezirkssatzung für Schuljahr 2026/2027


Stadt Heidenau

Amt für Schule und Familie —  12.05.2025

Termine zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027

АІІе Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden.

Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.

Die Anmeldungen finden vom 25.08.2025 bis zum 26.08.2025 in der Astrid-Lindgren-Grundschule, in der Grundschule "Bruno Gleißberg" vom 25.08.2025 bis zum 29.08.2025, und in der Heinrich-Heine-Grundschule vom 25.08.2025 bis zum 26.08.2025 für die Kinder des jeweiligen Schulbezirkes statt. AIle betreffenden Kinder sind zu nachfolgend genannten Terminen in der Grundschule des jeweiligen Schulbezirkes anzumelden.

Die Schuleinzugsbezirke für die Grundschulen sind vom Stadtrat der Stadt Heidenau аm 30.05.2024 mit der Schulbezirkssatzung (siehe Anlage) beschlossen worden.

Die zukünftigen Schulanfänger bitte zur Aufnahme mitbringen!

Außerdem sind folgende Dokumente vorzulegen:

-

Der Personalausweis des Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten.

-

Die Geburtsurkunde des Kindes oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben.

-

Der Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht.

-

Der Impfausweis des Kindes.

Nachfragen können im Amt für Schule und Familie der Stadtverwaltung Heidenau bei Frau Breunung, ТеІ.: 571-405 gestellt werden.

Franz
Erste Beigeordnete

Satzung der Stadt Heidenau zur Festlegung der Schulbezirke für Grundschulen (Schulbezirkssatzung) vom 30.05.2024

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Einzelschulbezirke

§ 3 Aufnahmekapazitäten

§ 4 Inkrafttreten

§ 5 Übergangsregelung

Anlage A: Schulbezirk I

Anlage B: Schulbezirk II

Anlage C: Schulbezirk III

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl.S. 870) geändert worden ist und des § 25 Abs. 1, 2 und 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen

(SächsSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 8 des Gesetzes vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Heidenau in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Mai 2024 folgende

Satzung der Stadt Heidenau

zur Festlegung der Schulbezirke für Grundschulen

(Schulbezirkssatzung)

beschlossen.

§ 1

Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Heidenau. Sie bildet die Grundlage für die jährlichen Anmeldungen der in Heidenau wohnhaften Schüler für die Aufnahme in die Grundschule.

§ 2

Einzelschulbezirke

Für die Grundschulen der Stadt Heidenau werden drei Einzelschulbezirke (SB I – III) festgelegt. Die Einzelschulbezirke gelten nach Anlage zu dieser Satzung.

§ 3

Aufnahmekapazitäten

Die maximalen Aufnahmekapazitäten der Grundschulen der Stadt Heidenau sind im Schulnetzplan des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wie folgt festgeschrieben:

Heinrich-Heine-Grundschule 1-zügig

Grundschule „Bruno Gleißberg“ 3-zügig

Astrid-Lindgren-Grundschule 3-zügig

§ 4

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt für alle Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2025/26.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Heidenau zur Festlegung der Schulbezirke für Grundschulen (Schulbezirkssatzung) vom 29. Juni 2023 außer Kraft.

§ 5

Übergangsregelung

(1) Die Schulbezirkssatzung gilt nicht für die Schüler der Bestandsklassen. Diese werden bis zum Ende ihrer Grundschulzeit nach den jeweils bisher geltenden Schulbezirksregelungen beschult.

Heidenau, den 31. Mai 2024

J. Opitz
Bürgermeister

Hinweise nach § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Heidenau, 31. Mai 2024

J. Opitz
Bürgermeister

Anlage A

Schulbezirk I (SB I) - Heinrich-Heine-Grundschule

Am Hasensprung

Am Niederhof

Am Wäldchen

Borsbergblick

Buschwinkel

Dürerstraße

Elbtalblick

Feldweg

Fritz-Gumpert-Platz

Gamigstraße

Geschwister-Scholl-Straße

Hauptstraße 69 - 110

Heckenweg

Heimweg

Kleinsedlitzer Straße

Meuschablick

Mittelsteig

Mozartstraße

Neubauernweg

Parkstraße

Pechhüttenstraße

Pirnaer Straße (von Geschwister-Scholl-Straße bis Stadtgrenze Heidenau)

Postweg

Querstraße

Rosa-Luxemburg-Straße

Schäferweg

Sedlitzer Straße

Siedlerweg

Steinstraße

Talstraße

Teichweg

Uhlandstraße

Waldstraße

Anlage B

Schulbezirk II (SB II) - Grundschule „Bruno Gleißberg“

Am Frühlingstor

Am Lughang

Am Sportforum

August-Bebel-Straße

Beethovenstraße

Bergstraße

Böhmischer Weg

Diesterwegstraße

Dohnaer Straße

Dorfplatz

Erna-Scholz-Straße

Ernst-Schneller-Straße

Ernst-Thälmann-Straße

Ferdinandstrasse

Finkenweg

Franz-Schubert-Straße

Friedrich-Engels-Straße

Fritz-Weber-Straße

Fröbelstraße

Gabelsbergerstraße

Gartenstraße

Grenzstraße

Großlugaer Straße

Güterbahnhofstraße 18, 23, 26

Hartmut-Fiedler-Ring

Hauptstraße 1 - 68

Haeckelstraße

Heinrich-Heine-Straße

Heinrich-Zille-Straße

Herbert-Graf-Straße

Höhenweg

Johann-Sebastian-Bach-Straße

Karl-Liebknecht-Platz

Karl-Marx-Str.

Kirchweg

Körnerstraße

Kurzer Weg

Lessingstraße

Lockwitzer Straße

Lugturmstraße

Martin-Luther-Straße

Melanchthonstraße

Meuschaer Weg

Mühlenstraße

Naumannstraße

Pestalozzistraße

Pirnaer Straße (von Max-Walther-Brücke bis Geschwister-Scholl-Straße)

Richard-Strauss-Straße

Robert-Schumann-Straße

Röntgenstraße

Schillerstraße

Schmiedestraße

Schulstraße

Thomas-Mann-Straße

Werner-Seelenbinder-Straße

Wölkau

Wölkauer Straße

Anlage C

Schulbezirk III (SB III) - Astrid-Lindgren-Grundschule

Ahornstraße

Am Gaswerk

Am Mühlgraben

Am Obergraben

Bahnhofstraße

Dahlienstraße

Dr.-Otto-Nuschke-Straße

Dresdner Straße

Einsteinstraße

Elbstraße

Emil-Schemmel-Straße

Feldstraße

Friedensstraße

Gommerscher Weg

Güterbahnhofstraße 35, 49

Hermann-Löns-Straße

Kantstraße

Käthe-Kollwitz-Straße

Kurt-Fehrmann-Straße

Lindenstraße

Nelkenstraße

Nordstraße

Peter-Rosegger-Straße

Pillnitzer Straße

Platz der Freiheit

Rathausstraße

Ringstraße

Robert-Koch-Straße

Rosenstraße

Rudolf-Breitscheid-Straße

Siegfried-Rädel-Straße

Sporbitzer Straße

von-Stephan-Straße

Wasserstraße

Weststraße

Wiesenstraße

Zschierener Straße