Beschluss Nr.: 036/2025
Bebauungsplan M 16/1 „Freizeitareal Elbwiesen“ – Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan M 16/1 „Freizeitareal Elbwiesen“ gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB, mit folgendem Geltungsbereich gemäß Anlage 036/2025-1 aufzustellen:Gemarkung Mügeln:Flurstück Nr. 154/2 (Teilfläche), Flurstück Nr. 154/3, Flurstück Nr. 158/2 (Teilfläche), Flurstück Nr. 128/2 (Teilfläche) und Flurstück Nr. 158/4 (Teilfläche)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 052/2025
Sanierung Mischwasserkanal Robert-Koch-Straße, Röntgenstraße, Haeckelstraße - Vergabe Bauleistungen
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Leistungen zur Sanierung Mischwasserkanal Robert-Koch-Straße, Röntgenstraße, Haeckelstraße an die FirmaBerndt Rohr- und Kanalservice GmbHZschoner Ring 24, 01723 Kesselsdorfgemäß dem Angebot vom 04.04.2025 zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 055/2025
Abbruch Wohnhaus Sedlitzer Straße 63, 01809 Heidenau - Vergabe Bauleistungen
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Leistungen Abbruch Wohnhaus Sedlitzer Straße 63, Heidenau - Vergabe Bauleistungen an die FirmaSKR Sönitz GmbHMuldaer Straße 2709638 Lichtenberg/Erzgebirgegemäß dem Angebot vom 09.04.2025 zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 054/2025
Antrag der Fraktion Bürgerinitiative Oberelbe für mehr Demokratie (BOD): Verbesserung der Ist-Zustände einiger Heidenauer Bushaltestellen
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dass ab dem Haushaltsjahr 2026 pro Jahr die Haushaltsmittel für den Bau/Sanierung einer Bushaltestelle eingeplant werden, damit diese barrierefrei ausgebaut werden kann. Ab dem Haushaltsjahr 2026 sind die Haushaltsmittel für die Planung und die Baukosten zu planen. Zudem sind für die betreffende Maßnahme Fördermittel z.B. nach der Richtlinie des Zweckverbandes Verkehrsbund Oberelbe zur Förderung von Investitionen in den ÖPNV zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 037/2025
Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters - Wahl eines Mitglieds des Stadtrates zur Durchführung der Vereidigung und Verpflichtung
Der Stadtrat der Stadt Heidenau wähltHerrn Michael Schürerzur Durchführung der Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters gemäß § 51 Abs. 6 Sächsische Gemeindeordnung i.V.m. § 63 Sächsisches Beamtengesetz.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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