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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung

Stadt Heidenau

Die Bürgermeisterin

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Thomas Ulrich Reinsch

Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:

Stadt Heidenau, Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau

Betreff: Bescheid

Datum und Kassenzeichen des zuzustellenden Dokuments:

Bescheid vom 17.07.2026 mit dem Kassenzeichen 0006617

Name und letzte bekannte Anschrift des Adressaten:

Herr Thomas Ulrich Reinsch, Dohnaer Str. 227, 01257 Dresden

öffentlich zugestellt wird.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntgabe der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann zu den Öffnungszeiten im Zimmer A.101 in der Stadt Heidenau, Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau eingesehen werden.

Im Auftrag
gez. Neugebauer
Leiter Finanzverwaltungsamt