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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl zum 8. Sächsischen Landtag am 01. September 2024

Stadt Heidenau

Rechts- und Ordnungsamt

Dresdner Straße 47

01809 Heidenau

Wahl zum 8. Sächsischen Landtag am 01. September 2024

Zur weiteren Information der Wahlberechtigten werden die nachfolgenden Hinweise gegeben:

1. Bildung von Wahlbezirken

Zur Durchführung der am 01. September 2024 stattfindenden Landtagswahl hat die Stadt Heidenau die nachfolgend genannten Wahlbezirke gebildet und Wahllokale eingerichtet.

Die Zuordnung, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, welche Sie bis zum 11.08.2024 erhalten werden oder bereits erhalten haben.

Wahlbezirk

Wahllokal

Zugänglichkeit für gehbehinderte Wähler

001

Heinrich-Heine-Grundschule

Parkstraße 32 - Zimmer 001

Nicht barrierefrei

002

Bürgerzentrum Heidenau

Fritz-Gumpert-Platz 4

Nicht barrierefrei

(bzw. nur eingeschränkt barrierefrei)

003

Pestalozzi-Gymnasium Heidenau

Hauptstraße 37 - Foyer Sporthalle

Barrierefrei

004

Pestalozzi-Gymnasium Heidenau

Hauptstraße 37 – Zimmer K19 (Anbau)

Barrierefrei

005

KITA "Am Stadtpark"

Diesterwegstraße 19

Barrierefrei

006

Feuerwehrgerätehaus

Pirnaer Straße 4a - Waschhalle

Barrierefrei

007

Goethe-Oberschule

Ernst-Thälmann-Straße 22 - Zimmer 8

Barrierefrei

(Aufzug)

008

Goethe-Oberschule

Ernst-Thälmann-Straße 22 - Zimmer 6

Barrierefrei

(Aufzug)

009

Astrid-Lindgren-Grundschule Mügeln

Dresdner Straße 62 – Zimmer K31

Barrierefrei

010

Astrid-Lindgren-Grundschule Mügeln

Dresdner Straße 62 – Zimmer K33

Barrierefrei

011

Kita „Blütenzauber“

Weststraße 8 - Atrium

Barrierefrei

012

Briefwahllokal 1, Rathaus

Ratssaal, 1. Obergeschoss

Dresdner Straße 47

Barrierefrei

(Aufzug)

013

Briefwahllokal 2, Rathaus

Foyer Stadtkasse, 1. Obergeschoss

Dresdner Straße 47

Barrierefrei

(Aufzug)

Wollen Sie als gehbehinderter Wähler aus einem anderen Wahlbezirk ihr Wahlrecht persönlich in einem der o.g. Wahllokale ausüben, benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie beim Bürgerbüro der Stadt Heidenau beantragen können.

Überdies besteht auch für Sie die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen; bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Hinweise.

2. Briefwahl

Das Antragsformular für die Erteilung eines Wahlscheines und die Übersendung der Briefwahlunterlagen finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Wer am Wahltag abwesend ist, kann trotzdem an der Wahl teilnehmen, wenn er rechtzeitig einen Wahlschein beantragt und die Möglichkeit der Briefwahl nutzt.

Die Erteilung des Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Es kann auch der Online-Wahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Heidenau (www.heidenau.de) verwendet werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Die Teilnahme an der Briefwahl ist neben der Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlbüro der Stadt Heidenau möglich.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Heidenau, Dresdner Str. 47 in 01809 Heidenau (Bürgerbüro, Erdgeschoss, Zimmer 014); der Wahlschein kann zuvor direkt beim Bürgerbüro der Stadt Heidenau beantragt und ausgestellt werden.

Das Briefwahlbüro ist bis zum 30. August 2024 wie folgt geöffnet:

Montag

von 08.30 bis 12.00 Uhr

und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag

von 08.30 bis 12.00 Uhr

und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 08.30 bis 12.00 Uhr

und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.30 bis 12.00 Uhr sowie

Freitag, 30.08.2024

von 08.30 bis 12.00 Uhr

und 13.00 bis 16.00 Uhr.

Heidenau, 17. Juli 2024

Torsten Walther
Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes