Stadt Heidenau
Rechts- und Ordnungsamt
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau
Zur weiteren Information der Wahlberechtigten werden die nachfolgenden Hinweise gegeben:
1. Bildung von Wahlbezirken
Zur Durchführung der am 01. September 2024 stattfindenden Landtagswahl hat die Stadt Heidenau die nachfolgend genannten Wahlbezirke gebildet und Wahllokale eingerichtet.
Die Zuordnung, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, welche Sie bis zum 11.08.2024 erhalten werden oder bereits erhalten haben.
| Wahlbezirk | Wahllokal | Zugänglichkeit für gehbehinderte Wähler |
| 001 | Heinrich-Heine-Grundschule Parkstraße 32 - Zimmer 001 | Nicht barrierefrei |
| 002 | Bürgerzentrum Heidenau Fritz-Gumpert-Platz 4 | Nicht barrierefrei (bzw. nur eingeschränkt barrierefrei) |
| 003 | Pestalozzi-Gymnasium Heidenau Hauptstraße 37 - Foyer Sporthalle | Barrierefrei |
| 004 | Pestalozzi-Gymnasium Heidenau Hauptstraße 37 – Zimmer K19 (Anbau) | Barrierefrei |
| 005 | KITA "Am Stadtpark" Diesterwegstraße 19 | Barrierefrei |
| 006 | Feuerwehrgerätehaus Pirnaer Straße 4a - Waschhalle | Barrierefrei |
| 007 | Goethe-Oberschule Ernst-Thälmann-Straße 22 - Zimmer 8 | Barrierefrei (Aufzug) |
| 008 | Goethe-Oberschule Ernst-Thälmann-Straße 22 - Zimmer 6 | Barrierefrei (Aufzug) |
| 009 | Astrid-Lindgren-Grundschule Mügeln Dresdner Straße 62 – Zimmer K31 | Barrierefrei |
| 010 | Astrid-Lindgren-Grundschule Mügeln Dresdner Straße 62 – Zimmer K33 | Barrierefrei |
| 011 | Kita „Blütenzauber“ Weststraße 8 - Atrium | Barrierefrei |
| 012 | Briefwahllokal 1, Rathaus Ratssaal, 1. Obergeschoss Dresdner Straße 47 | Barrierefrei (Aufzug) |
| 013 | Briefwahllokal 2, Rathaus Foyer Stadtkasse, 1. Obergeschoss Dresdner Straße 47 | Barrierefrei (Aufzug) |
Wollen Sie als gehbehinderter Wähler aus einem anderen Wahlbezirk ihr Wahlrecht persönlich in einem der o.g. Wahllokale ausüben, benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie beim Bürgerbüro der Stadt Heidenau beantragen können.
Überdies besteht auch für Sie die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen; bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Hinweise.
2. Briefwahl
Das Antragsformular für die Erteilung eines Wahlscheines und die Übersendung der Briefwahlunterlagen finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Wer am Wahltag abwesend ist, kann trotzdem an der Wahl teilnehmen, wenn er rechtzeitig einen Wahlschein beantragt und die Möglichkeit der Briefwahl nutzt.
Die Erteilung des Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Es kann auch der Online-Wahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Heidenau (www.heidenau.de) verwendet werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Die Teilnahme an der Briefwahl ist neben der Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlbüro der Stadt Heidenau möglich.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Heidenau, Dresdner Str. 47 in 01809 Heidenau (Bürgerbüro, Erdgeschoss, Zimmer 014); der Wahlschein kann zuvor direkt beim Bürgerbüro der Stadt Heidenau beantragt und ausgestellt werden.
Das Briefwahlbüro ist bis zum 30. August 2024 wie folgt geöffnet:
| Montag | von 08.30 bis 12.00 Uhr | und 13.00 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | von 08.30 bis 12.00 Uhr | und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.30 bis 12.00 Uhr | und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 08.30 bis 12.00 Uhr sowie |
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| Freitag, 30.08.2024 | von 08.30 bis 12.00 Uhr | und 13.00 bis 16.00 Uhr. |
Heidenau, 17. Juli 2024