Nachfolgend finden Sie als Erinnerung die Termine zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025 abgedruckt, wie bereits im Heidenauer Journal Nr. 11/2023 Seiten 38-39 und im Heidenauer Journal Nr. 13/2023 Seiten 29-31 veröffentlicht:
Stadt Heidenau
Amt für Schule und Familie 25.05.2023
Termine zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden.
Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.
Die Anmeldungen finden vom 04.09.2023 bis zum 05.09.2023 in der Astrid-Lindgren-Grundschule, in der Grundschule „Bruno Gleißberg“ vom 04.09.2023 bis zum 08.09.2023 und der Heinrich-Heine-Grundschule vom 04.09.2023 bis zum 05.09.2023 für die Kinder des jeweiligen Schulbezirkes statt. Alle betreffenden Kinder sind zu nachfolgend genannten Terminen in der Grundschule des jeweiligen Schulbezirkes anzumelden.
Die Schuleinzugsbezirke für die Grundschulen sind vom Stadtrat der Stadt Heidenau am 29. Juni 2023 mit der Schulbezirkssatzung (veröffentlicht im Heidenauer Journal Nr. 13/2023 vom 14. Juli 2023/ Nr. 14/2023 vom 28. Juli 2023) beschlossen worden.
| Grundschule | Termin | Bemerkungen |
| Astrid-Lindgren-Grundschule Dresdner Str. 62 Tel.: 03529 – 515549 | Montag, 04. September 2023 Dienstag, 05. September 2023 von 13:00 – 17:00 Uhr | Die Eltern erhalten von der Schule eine separate Einladung. |
| Grundschule "Bruno Gleißberg" Ernst-Schneller-Str. 12 Tel.: 03529 - 512480 | Montag, 04. September 2023 bis Freitag, 08. September 2023 von 8:00 – 17:00 Uhr | Die Eltern erhalten von der Schule eine separate Einladung. |
| Heinrich-Heine-Grundschule Parkstr. 32 Tel.: 03529 - 519215 | Montag, 04. September 2023 Dienstag, 05. September 2023 von 13:00 Uhr – 17:00 Uhr | Die Eltern erhalten von der Schule eine separate Einladung. |
Die zukünftigen Schulanfänger bitte zur Aufnahme mitbringen!
Außerdem sind folgende Dokumente vorzulegen:
| > | Der Personalausweis des Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten. |
| > | Die Geburtsurkunde des Kindes oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben. |
| > | Der Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht. |
| > | Der Impfausweis des Kindes. |
Nachfragen können im Amt für Schule und Familie der Stadtverwaltung Heidenau bei Frau Breunung, Tel.: 571-405 gestellt werden.