Im Vergleich zum Jahr 2021 sind die Iaufenden Unterhaltungskosten der Kindertageseinrichtungen іm Jahr 2022 gestiegen. Dies hat seine Ursache in:
| - | Lohnsteigerungen beim pädagogischen Personal von 4.401,17 €/ VzÄ / Monat auf 4.690,58 € / VzÄ / Monat. Die Personalaufwendungen stiegen um rund 294.000 €. |
| - | Steigerung des Sachaufwandes in den Kindertageseinrichtungen um ca. 244.800 €. |
Die ermittelten Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen des Jahres 2022 bilden die Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge in den Heidenauer Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2024 (§ 5 Abs. 1 Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - Elternbeitragssatzung). Steigende Kosten führen zu höheren Elternbeiträgen.
Die Höhe der Elternbeiträge ergeben sich gemäß § 6 der Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung). Sie betragen:
für den Bereich Kinderkrippe 23%,
für den Bereich Kindergarten 30%,
für den Bereich Hort 30 %, sowie
für den Hortbereich der Schule zur Lernförderung 25% der ermittelten Betriebskosten.
Die Elternbeiträge, die ab dem 01.01.2024 zur Anwendung kommen, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Anlage: Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege entsprechend Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der jeweils gültigen Fassung gültig ab Januar 2024