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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Heidenauer Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege für das Jahr 2024

Im Vergleich zum Jahr 2021 sind die Iaufenden Unterhaltungskosten der Kindertageseinrichtungen іm Jahr 2022 gestiegen. Dies hat seine Ursache in:

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Lohnsteigerungen beim pädagogischen Personal von 4.401,17 €/ VzÄ / Monat auf 4.690,58 € / VzÄ / Monat. Die Personalaufwendungen stiegen um rund 294.000 €.

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Steigerung des Sachaufwandes in den Kindertageseinrichtungen um ca. 244.800 €.

Die ermittelten Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen des Jahres 2022 bilden die Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge in den Heidenauer Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2024 (§ 5 Abs. 1 Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - Elternbeitragssatzung). Steigende Kosten führen zu höheren Elternbeiträgen.

Die Höhe der Elternbeiträge ergeben sich gemäß § 6 der Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung). Sie betragen:

für den Bereich Kinderkrippe 23%,

für den Bereich Kindergarten 30%,

für den Bereich Hort 30 %, sowie

für den Hortbereich der Schule zur Lernförderung 25% der ermittelten Betriebskosten.

Die Elternbeiträge, die ab dem 01.01.2024 zur Anwendung kommen, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

i.V.
Franz
Erste Beigeordnete

Anlage: Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege entsprechend Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der jeweils gültigen Fassung gültig ab Januar 2024