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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis

Nach § 40 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung ist den Einwohnern die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse gestattet; darüber hinaus kann die Gemeinde auch die allgemeine Einsichtnahme in elektronischer Form ermöglichen. Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates der Stadt Heidenau und seiner Ausschüsse können im Bürgerinfoportal des Ratsinformationssystems SESSION unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.heidenau.de/ris/buergerinfo/info.php

Es ist zu beachten, dass die Sitzungsniederschriften erst dann veröffentlicht werden können, wenn diese durch den Schriftführer erstellt und durch den Bürgermeister und die hierzu bestimmten zwei Stadträte, die an der Sitzung teilgenommen haben, unterzeichnet worden sind. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Online-Veröffentlichung der Sitzungsniederschriften kommen.