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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einreichungsfrist für Vorschläge zum Ehrenamtspreis

Die Stadt Heidenau verleiht auch in diesem Jahr wieder einen Ehrenamtspreis. Gemäß § 8 der Ehrungssatzung der Stadt Heidenau können Vorschläge für die Verleihung des Ehrenamtspreises bis zum 30. September dieses Jahres schriftlich gegenüber der Stadt Heidenau unterbreitet werden.

Die Vorschläge zur Verleihung der Ehrungen können beim Bürgermeister in schriftlicher Form mit hinreichender Begründung und unter Beifügung der zur ausreichenden Beurteilung des Antrages notwendigen Unterlagen eingebracht werden.

Das Vorschlagsrecht steht natürlichen Personen, die Einwohner der Stadt Heidenau sind, sowie juristischen Personen zu. Vorschläge von natürlichen Personen bedürfen der Unterstützung von mindestens 10 weiteren Einwohnern der Stadt Heidenau.

Selbstvorschläge sind dabei nicht zulässig.

Der Ehrenamtspreis kann pro Jahr an maximal 3 Personen oder an eine Personengruppe (bestehend aus maximal 4 Einzelpersonen) verliehen werden.

Bitte senden Sie Ihre kompletten Unterlagen an: Stadt Heidenau, Stabsstelle Bürgermeister, Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau.

Katrin Reichelt
Öffentlichkeitsarbeit