| Beschluss Nr.: 096/2023 | |
| Haushaltsvollzug 2023 • Berichterstattung gem. § 75 Abs. 5 SächsGemO zum Haushaltsvollzug per 30.06.2023 | |
| Der Stadtrat nimmt die beigefügte Berichterstattung gem. § 75 Abs. 5 SächsGemO zum Haushaltsvollzug per 30.06.2023 (Anlage 096/2023-01) zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen |
Die o.g. Anlage liegt vom 16. bis 27. Oktober 2023 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, zur Einsichtnahme aus.
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| Beschluss Nr.: 100/2023/1 | |
| Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege 01.01.2024 – 31.07.2025 | |
| Der Stadtrat beschließt die als Anlage 100/2023/1-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.07.2025. Die kommunale Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen. | |
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen |
Die o.g. Anlage liegt vom 16. bis 27. Oktober 2023 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, zur Einsichtnahme aus.
| Beschluss Nr.: 103/2023 | |
| Umbenennung des Hortes am Standort Dresdner Straße 62, Heidenau | |
| Der Stadtrat beschließt, der städtischen Kindertageseinrichtung „Hort an der Astrid-Lindgren-Grundschule (Mügeln) und Betreuung von Schülern der Ernst-Heinrich-Stötzner-Schule mit Förderschwerpunkt Lernen nach der SächsFöSchülBetrVO“ ab 01.01.2024 den Namen „Hort Mügeln“ zu geben. | |
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen |
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Beschluss Nr.: 099/2023
Weisungsbeschlüsse für die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe
Der Stadtrat der Stadt Heidenau weist die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe am 16. Oktober 2023 entsprechend den Einzelbeschlüssen gemäß Anlage 099/2023-1 zu stimmen.
Einzelbeschluss zur Anlage 099/2023-1 lfd. Nr. 1:
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-010/2023 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-010/2023 lautet:
1.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG), für die im Bereichsgrenzenplan vom 22.08.2023 dargestellten Flurstücke aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr.1 „IndustriePark Oberelbe“ (Aufstellungsbeschluss IPO – 005/2018) die Planung als Bebauungsplan 1.2 “Gewerbepark Dohna/ Heidenau“ fortzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1.2 ist im Bereichsgrenzenplan in der Fassung vom 22.08.2023 (Anlage IPO-010/2023-01) dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage IPO-010/2023-02 tabellarisch aufgeführten Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 125,6 ha und umfasst alle Flurstücke des Verbandsgebietes des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, die nicht im Geltungsbereich des sich ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 1.1 gelegen sind. Die Anlagen IPO-010/2023-01 und IPO-010/2023-02 sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
| Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: | |
| • | Im Norden vom Schilfteichweg zwischen Großsedlitz und Dohna,, in der Folge durch den südlichen Ortsrand der Ortslage Großsedlitz und die Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an den Neubauernweg bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge |
| • | Im Osten durch die Gemarkungsgrenze zwischen Dohna und Pirna, die inmitten der Feldflur nördlich von Krebs verläuft |
| • | im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet |
| • | im Westen durch die Reppchenstraße in Dohna |
2.
Der Bebauungsplan Nr.1.2 soll auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB zum B-Plan Nr.1 ab der Entwurfsphase fortgeführt
werden.
3.
Der Verbandsvorsitzende wird mit der Abarbeitung der Arbeitsschritte beauftragt.
Abstimmungsergebnis namentliche Abstimmung:
| Name | Vorname | Ja | Nein | Enthaltung |
| Barthel | Daniel | X |
|
|
| Bläsner | Norbert | X |
|
|
| Borchers | Bernhard |
| X |
|
| Bräunsdorf | Volker | X |
|
|
| Denzer-Ruffani | Annette |
| X |
|
| Gensel | Günther |
| X |
|
| Hesse | Alexander | X |
|
|
| Kirsten | René |
| X |
|
| König | Reno | X |
|
|
| Lange | André |
| X |
|
| Opitz | Jürgen | X |
|
|
| Schmiedel | Cornelia | X |
|
|
| Schürer | Michael |
| X |
|
| Skeries | Denis | X |
|
|
| Stephan | Gabriele |
| X |
|
| Thiele | Steffen | X |
|
|
| Zimmermann | Uwe |
| X |
|
| Anwesend | 17 |
| JA-Stimmen | 9 |
| NEIN-Stimmen | 8 |
| Enthaltungen | 0 |
mehrheitlich zugestimmt
Einzelbeschluss zur Anlage 099/2023-1 lfd. Nr. 2:
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-011/2023 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-011/2023 lautet:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“, den Bebauungsplan Nr. 1.1. „Technologiepark Feistenberg“ und den Bebauungsplan Nr.1.2 „Gewerbepark Dohna/ Heidenau“, eine Veränderungssperre gemäß Anlage 1, 1a und 1b als Satzung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis namentliche Abstimmung:
| Name | Vorname | Ja | Nein | Enthaltung |
| Barthel | Daniel | X |
|
|
| Bläsner | Norbert | X |
|
|
| Borchers | Bernhard |
| X |
|
| Bräunsdorf | Volker | X |
|
|
| Denzer-Ruffani | Annette |
| X |
|
| Gensel | Günther |
| X |
|
| Hesse | Alexander | X |
|
|
| Kirsten | René |
| X |
|
| König | Reno | X |
|
|
| Lange | André |
| X |
|
| Opitz | Jürgen | X |
|
|
| Schmiedel | Cornelia | X |
|
|
| Schürer | Michael |
| X |
|
| Skeries | Denis | X |
|
|
| Stephan | Gabriele |
| X |
|
| Thiele | Steffen | X |
|
|
| Zimmermann | Uwe |
| X |
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| Anwesend | 17 |
| JA-Stimmen | 9 |
| NEIN-Stimmen | 8 |
| Enthaltungen | 0 |
mehrheitlich zugestimmt
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Beschluss Nr.: 101/2023
Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Heidenau
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dass sich der Verwaltungsausschuss und der Bauausschuss als beschließende Ausschüsse des Stadtrates entsprechend der Regelung des § 42 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen; die Verteilung der Sitze wird entsprechend der Regelung im § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung nach dem mathematischen Verhältnissystem nach Hare-Niemeyer vorgenommen.
In Änderung des Beschlusses Nr. 008/2023 vom 23.02.2023 stehen den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern folgende Sitze bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses zu:
|
| Fraktion CDU | 4 Sitze |
|
| Fraktion AfD | 2 Sitze |
|
| Fraktion DIE LINKE/SPD | 2 Sitze |
|
| Fraktion FDP | 1 Sitz |
|
| Fraktion HBI/GRÜNE | 1 Sitz |
|
| Fraktionslose Mitglieder | 1 Sitz |
In Änderung des Beschlusses Nr. 008/2023 vom 23.02.2023 stehen den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern folgende Sitze bei der Besetzung des Bauausschusses zu:
|
| Fraktion CDU | 4 Sitze |
|
| Fraktion AfD | 2 Sitze |
|
| Fraktion DIE LINKE/SPD | 2 Sitze |
|
| Fraktion FDP | 1 Sitz |
|
| Fraktion HBI/GRÜNE | 1 Sitz |
|
| Fraktionslose Mitglieder | 1 Sitz |
Die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des Stadtrates haben dem Bürgermeister die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter bis 06. Oktober 2023 namentlich schriftlich zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 086/2023/1
Bebauungsplan M 13/1 "MAFA-Park" - Billigung des Entwurfs und Offenlagebeschluss
| 1. | Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 086/2023/1-1) mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 086/2023/1-2) und billigt die Begründung (Anlage 086/2023/1-3 bis -7) sowie den Umweltbericht (Anlage 086/2023/1-8 bis -15) in der Fassung vom 07.07.2023 und |
| 2. | beauftragt die Stadtverwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“ i. d. F. v. 07.07.2023 und dessen Anlagen (gem. Anlage 086/2023/1-1 bis – 25). |
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Die o.g. Anlagen liegen vom 16. bis 27. Oktober 2023 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, zur Einsichtnahme aus.
Beschluss Nr.: 087/2023
Bebauungsplan GS 04/1 „Schäferweg“ – Billigung des Entwurfs und Offenlagebeschluss
| 1. | Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplans GS 04/1 „Schäferweg" i.d.F.v. 21.08.2023, gemäß den Anlagen 087-2023-1 bis 087-2023-8. |
| 2. | Der Stadtrat billigt die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans GS 04/1 „Schäferweg" i.d.F.v. 21.08.2023, gemäß Anlagen 087-2023-1 bis 087/2023-8. |
| 3. | Der Stadtrat beschließt die erneute Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie der Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans GS 04/1 „Schäferweg" i.d.F.v. 21.08.2023. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die o.g. Anlagen liegen vom 16. bis 27. Oktober 2023 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, zur Einsichtnahme aus.
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Beschluss Nr.: 083/2023
Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ – Fördergebiet „Heidenau-StadtMitte neu denken“ - Förderung privater Baumaßnahmen
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt folgende Fördermöglichkeiten und –regelungen im Fördergebiet „Heidenau – StadtMitte neu denken“:
| 1. | Erneuerung von Gebäuden in privatem Eigentum (Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, insbesondere energetische Gebäudesanierungen) nach Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.2 der Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung (FRL StBauE) vom 07.03.2022 mit einer Förderung von maximal 25 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch höchstens im Regelfall bis 20.000 €. |
| 2. | Rückbau privater baulicher Anlagen (Ordnungsmaßnahmen) nach Abschnitt B, Ziffer 6.7 o.g. FRL und abbruchbedingte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Brandmauern der Nachbarhäuser nach Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.3 o.g. FRL mit einer Förderung von bis zu 100 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch höchstens im Regelfall 10.000 €; |
| 3. | Bei städtebaulich bedeutsamen Gebäuden mit einem öffentlichen Sanierungsinteresse kann der Stadtrat im Ausnahmefall durch einen gesonderten Beschluss einen höheren Kostenerstattungsbetrag unter Berücksichtigung der Festsetzungen in der FRL StBauE vom 07.03.2022 festlegen. |
Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Die Ausreichung von Zuwendungen erfolgt vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushalts- und Fördermittel.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
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Beschluss Nr.: 095/2023
Abschluss von Tilgungsdarlehen gem. § 154 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) für das aufgehobene Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Heidenau“
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Heidenau ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Heidenau im Rahmen der Erhebung der Sanierungsausgleichsbeträge gem. § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Heidenau“ nach Antrag des Ausgleichsbetragspflichtigen zur Umwandlung des Ausgleichsbetrages in einer Höhe von bis zu 25.000 € in ein Tilgungsdarlehen zum Abschluss von Tilgungsdarlehensverträgen gem. § 154 Abs. 5 Satz 1 BauGB. |
| 2. | Die Darlehensschuld ist gem. § 154 Abs. 5 Satz 2 BauGB mit höchstens 6% jährlich zu verzinsen und mit 5% zuzüglich der ersparten Zinsen jährlich zu tilgen. |
| 3. | Der Tilgungssatz kann gem. § 154 Abs. 5 Satz 3 BauGB im Einzelfall bis auf 1% herabgesetzt werden und das Darlehen niedrig verzinslich und zinsfrei gestellt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten oder zur Vermeidung einer von dem Ausgleichsbetragspflichtigen nicht zu vertretenden Unwirtschaftlichkeit der Grundstücksnutzung geboten ist. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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| Beschluss Nr.: 085/2023 | |
| BV Errichten von zwei Löschwassertanks einschließlich Umnutzung Waschhalle als Pumpenhaus - Stellungnahme der Gemeinde | |
| Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum Errichten von zwei Löschwassertanks einschließlich Umnutzung der ehemaligen Waschhalle als Pumpenhaus, Siegfried-Rädel-Str. 13, 01809 Heidenau; Flurstücke 285/18; 285/24; 285/25; 286/3; 288/1; 288/8 Gemarkung Mügeln; das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen. | |
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen |
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| Beschluss Nr.: 092/2023 | |
| Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit 29 Wohnungen - Stellungnahme der Gemeinde | |
| Errichtung von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 29 Wohnungen, einer gemeinsamen unterirdischen Mittelgarage mit 27 Stellplätzen sowie 2 Stellplätzen im Freien in der Schillerstr. 23 / Martin-Luther-Str. 6, 01809 Heidenau; Flurstück 413/3; Gemarkung Heidenau; das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen. | |
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen |