Bereits am 01. Juli 2011 ist das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde ein wesentlicher Teil der Wehrrechtsreform umgesetzt, welche im Wesentlichen die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.
Nach § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Jeder Einwohner, der im nächsten Jahr volljährig wird, hat das Recht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr beim Bürgerbüro der Stadt Heidenau Widerspruch einzulegen (vgl. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Der Widerspruch gegen die Veröffentlichung oder Übermittlung von Daten aus dem Melderegister kann während der üblichen Dienstzeiten persönlich im Bürgerbüro der Stadt Heidenau eingereicht oder schriftlich erklärt werden.