Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2021 die Aufnahme der nachfolgenden Flurstücke ins Straßenbestandsverzeichnis beschlossen:
Eine Teilfläche des Flurstücks 213/13 der Gemarkung Heidenau in Höhe der Eisenbahnüberführung auf der „Geschwister-Scholl-Straße“.
Eine Teilfläche des Flurstücks 213/13 der Gemarkung Heidenau in Höhe der Eisenbahnüberführung auf der „Dohnaer Straße“.
Eine Teilfläche des Flurstücks 213/13 der Gemarkung Heidenau in Höhe der Eisenbahnüberführung auf der „Mühlenstraße“.
Eine Teilfläche des Flurstücks 439/59 der Gemarkung Mügeln und eine Teilfläche des Flurstücks 362/a der Gemarkung Mügeln in Höhe der Eisenbahnüberführung auf dem Weg „Unterführung Mafa“.
Eine Teilfläche des Flurstücks 439/59 der Gemarkung Mügeln in Höhe der Eisenbahnüberführung „Bahnhofstraße“.
Eine Teilfläche des Flurstücks 344/9 der Gemarkung Mügeln und eine Teilfläche des Flurstücks 430/2 der Gemarkung Mügeln in Höhe der Eisenbahnüberführung auf der „Güterbahnhofstraße“.
Eine Teilfläche des Flurstücks 619/6 der Gemarkung Heidenau in Höhe der Eisenbahnüberführung „Am Niederhof“.
Die entsprechenden Auszüge aus dem Straßenbestandsverzeichnis liegen in der Zeit
vom 06.10.2025 bis 10.11.2025
in der Stadtverwaltung Heidenau, von-Stephan-Str. 4, 1. Obergeschoss im Zimmer 103, 01809 Heidenau während der Sprechzeiten zur öffentlichen Einsicht aus.