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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Beschluss Nr.: 149/2022

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023

• Gesamtabschluss

Die Stadt Heidenau verzichtet für das Haushaltsjahr 2023 auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 88 b SächsGemO.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 150/2022

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023

• Einwendungen

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2023 eingegangen sind.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 151/2022

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 gem. Anlage 151/2022-01.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 137/2022

Sporthallenbenutzungsordnung

• Erste Ordnung zur Änderung der Sporthallenbenutzungsordnung

Der Stadtrat von Heidenau beschließt die als Anlage 137/2022-01 beigefügte 'Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Benutzung von Sporthallen der Stadt Heidenau (Sporthallenbenutzungsordnung) in der Fassung vom 25.02.2010.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Anlage 137/2022-01 als separate Datei beigefügt

Beschluss Nr.: 141/2022

Sondernutzungssatzung der Stadt Heidenau

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) gemäß Anlage 141/2022-1.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Die Anlage 141/2022-1 (Sondernutzungssatzung) ist genehmigungspflichtig und wird nach ihrer Genehmigung in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Beschluss Nr.: 157/2022

§ 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) | Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Finanzamt zum Widerruf der Verlängerungsoption zum 31.12.2022

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung, gegenüber dem zuständigen Finanzamt Pirna eine Erklärung nach § 27 UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:Die Stadt Heidenau erklärt den Widerruf Ihrer Erklärung, dass entsprechend § 27 Abs. 22 a UStG für sämtliche nach dem 1. Januar 2017 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Der Widerruf gilt mit Wirkung vom 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 143/2022/1

„Sanierung Johann-Wolfgang von Goethe Oberschule“ - Vergabe Planungsleistungen Los 1

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Planungsleistungen für die Objektplanung gemäß §§ 34 ff. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), i.V. Anlage 10.1 HOAI, LPH 1 - 9 bei der Baumaßnahme: „Sanierung Johann-Wolfgang von Goethe Oberschule“ in den Leistungsphasen 1 - 9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung) an das Planungsbüro

Bietergemeinschaft

ARGE Oberschule Heidenau

Longuyoner Str. 6, 01796 Pirna

gemäß dem Angebot vom 02.12.2022 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 146/2022

„Sanierung Johann-Wolfgang von Goethe Oberschule“

Vergabe Planungsleistungen Los 4

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt,die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlagengruppe 4, 5 und 7 i.V. Anlage 15 HOAI, LPH 1 - 9 bei der Baumaßnahme: „Sanierung Johann-Wolfgang von Goethe Oberschule“ in den Leistungsphasen 1 - 9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung) an das Planungsbüro

Ingenieurgesellschaft

Lehner & Sachse mbH

Zittauer Straße 12

02681 Wilthen

gemäß dem Angebot vom 01.11.2022 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 147/2022

„Sanierung Johann-Wolfgang von Goethe Oberschule“

Vergabe Planungsleistungen Los 5

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt,die Planungsleistungen für die Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), i.V. Anlage 11.1 HOAI, LPH 1 - 9 bei der Baumaßnahme: „Sanierung Johann-Wolfgang von Goethe Oberschule“ in den Leistungsphasen 1 - 9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung) an das Planungsbüro

EVERGREEN

Landschaftsarchitekten

Schweriner Straße 50a

01067 Dresden

gemäß dem Angebot vom 01.11.2022 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 142/2022

Ausbau Dresdner Straße zwischen Zschierener Straße und Friedensstraße - Vergabe Bauleistungen - Los 1 - Allgemeine, baubegleitende und bauvorbereitende Leistungen, Los 2 - Straßenbau und Los 5 - Gas

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Leistungen Ausbau Dresdner Straße und Umbau Knotenpunkt Dresdner Straße/ Zschierener Straße - Heidenau - Los 1 - Allgemeine, baubegleitende und bauvorbereitende Leistungen, Los 2 - Straßenbau und Los 5 - Gas Tiefbauleistungen an die Firma

TEICHMANN BAU GMBH

Tief- und Straßenbau

Meißner Straße 23

01723 Wilsdruff

gemäß dem Angebot vom 25.10.2022 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 124/2022

Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau - Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (s. Anlage 124-/2022-1) und als Ganzes abzuwägen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Die Einzelbeschlüsse (Anlage 124/2022-1) liegen zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007 aus.

Beschluss Nr.: 153/2022

Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau - Entwurf in der 2. Fassung vom 21.11.2022 - Billigung und erneute Beteiligung

Der Stadtrat der Stadt Heidenau

1.

billigt den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und des Landschaftsplans in der 2. Fassung vom 21.11.2022 gemäß den Anlagen 153/2022-1 bis 153/2022-18 und

2.

beauftragt die Stadtverwaltung, das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB für den Entwurf zum Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau in der 2. Fassung vom 21.11.2022 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 155/2022

Bebauungsplan G 20/1 „Am Lugturm“ - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan G 20/1 „Am Lugturm“.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 125/2022

Aufstellungsbeschluss VE-Plan G 25/1 "Am Lugturm"

Der Stadtrat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan G 25/1 „Am Lugturm“ gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB und § 12 BauGB, mit folgendem Geltungsbereich gemäß Anlage 125/2022-1 aufzustellen:

Gemarkung Gommern:

Flurstück Nr. 388/a und Flurstück Nr. 445 (Teilfläche)

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 123/2022

B-Plan GS 04/1 "Schäferweg" - Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes GS 04/1 „Schäferweg“ in der Fassung vom 29.10.2021 entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (s. Anlage 123/2022-1) und als Ganzes abzuwägen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Die Einzelbeschlüsse (Anlage 123/2022-1) liegen zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007 aus.

Beschluss Nr.: 154/2022

Annahme von Spenden gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO

Der Stadtrat beschließt über die Annahme von Spenden gem. Anlage 154/2022-01.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Die o.g. Anlage liegt während der Dienststunden der Stadtverwaltung Heidenau zur Einsichtnahme im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, aus.