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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

(Sporthallenbenutzungsordnung)

vom 22.12.2022

Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.12.2022 folgende

Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Benutzung von Sporthallen der Stadt Heidenau (Sporthallenbenutzungsordnung)

beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Ordnung über die Benutzung von Sporthallen der Stadt Heidenau (Sporthallenbenutzungsordnung)

Die Ordnung über die Benutzung von Sporthallen der Stadt Heidenau (Sporthallenbenutzungsordnung) vom 25.02.2010 wird wie folgt geändert:

1.

In § 9 Abs. 1 wird der Satz 3 'Das Entgelt dient ausschließlich zur Deckung der tatsächlichen Betriebskosten.' gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: 'Das Entgelt wird für die Nutzung der Sporthalle einschließlich ihrer Einrichtungen erhoben.'

2.

In § 9 Abs. 1a wird der Satz 3 'Das Entgelt dient ausschließlich zur Deckung von anteiligen Betriebskosten und der Unterhaltung der Einrichtung.' gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: 'Das Entgelt wird für die Nutzung der Sporthalle einschließlich ihrer Einrichtungen erhoben.'

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Änderung der Ordnung über die Benutzung von Sporthallten der Stadt Heidenau (Sporthallenbenutzungsordnung) tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Heidenau, den 23.12.2022

J. Opitz
Bürgermeister