Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.12.2022 folgende
Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Benutzung von Sporthallen der Stadt Heidenau (Sporthallenbenutzungsordnung)
beschlossen:
Die Ordnung über die Benutzung von Sporthallen der Stadt Heidenau (Sporthallenbenutzungsordnung) vom 25.02.2010 wird wie folgt geändert:
| 1. | In § 9 Abs. 1 wird der Satz 3 'Das Entgelt dient ausschließlich zur Deckung der tatsächlichen Betriebskosten.' gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: 'Das Entgelt wird für die Nutzung der Sporthalle einschließlich ihrer Einrichtungen erhoben.' |
| 2. | In § 9 Abs. 1a wird der Satz 3 'Das Entgelt dient ausschließlich zur Deckung von anteiligen Betriebskosten und der Unterhaltung der Einrichtung.' gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: 'Das Entgelt wird für die Nutzung der Sporthalle einschließlich ihrer Einrichtungen erhoben.' |
Diese Änderung der Ordnung über die Benutzung von Sporthallten der Stadt Heidenau (Sporthallenbenutzungsordnung) tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Heidenau, den 23.12.2022