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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Heidenau über die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 vom 21.12.2023

Die Stadt Heidenau gibt bekannt, dass gemäß § 76 Absatz 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.11.2023 (Sächs. GVBl. S. 870) die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit

von Mittwoch, den 07.02.2024

bis Dienstag, den 13.02.2024

auf der Homepage der Stadt Heidenau (www.heidenau.de) unter der Rubrik: Stadt & Rathaus / Stadt / Statistik / Finanzdaten öffentlich zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird.

(Link: www.heidenau.de/Stadt-Rathaus/Stadt/Statistik)

Heidenau, 29.01.2024

gez. J. Opitz
Bürgermeister

(Siegelabdruck)

Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Das gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Heidenau 29.01.2024

gez. J. Opitz
Bürgermeister
(Siegelabdruck)