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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025: Übersicht Wahlbezirke Gehbehinderung

Stadt Heidenau

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Wahlkreis 157 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025

Zur weiteren Information der Wahlberechtigten werden die nachfolgenden Hinweise gegeben:

1. Bildung von Wahlbezirken

Zur Durchführung der am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahl des 21. Deutschen Bundestages hat die Stadt Heidenau die nachfolgend genannten Wahlbezirke gebildet und Wahllokale eingerichtet.

Die Zuordnung, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, welche Sie bereits erhalten haben oder in Kürze noch erhalten werden.

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+++ ACHTUNG! WICHTIGER HINWEIS! +++

Für die Wahllokale der Wahlbezirke 007 und 008 in der Goethe-Oberschule, die aufgrund von Baumaßnahmen im Schulgebäude ausnahmsweise in die Sporthalle verlegt werden müssen, ist zu beachten, dass der Zugang zu den Wahllokalen nicht über die Ernst-Thälmann-Straße, sondern über die Schulstraße möglich sein wird.

Die in der nachfolgenden Auflistung mit "B" (3. Spalte) gekennzeichneten Wahllokale sind für gehbehinderte Wähler barrierefrei zugänglich.

Wollen Sie als gehbehinderter Wähler aus einem anderen Wahlbezirk ihr Wahlrecht persönlich in einem der o.g. Wahllokale ausüben, benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie beim Bürgerbüro der Stadt Heidenau beantragen können.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt die vorstehenden Hinweise zur barrierefreien Erreichbarkeit der eingerichteten Wahllokale.

Überdies besteht auch für Sie die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen; bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Hinweise.

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2. Briefwahl

Das Antragsformular für die Erteilung eines Wahlscheines und die Übersendung der Briefwahlunterlagen finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Wer am Wahltag abwesend ist, kann trotzdem an der Wahl teilnehmen, wenn er rechtzeitig einen Wahlschein beantragt und die Möglichkeit der Briefwahl nutzt.

Die Erteilung des Wahlscheines kann schriftlich, über den Wahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Heidenau (www.heidenau.de), durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung oder mündlich bei der Stadt Heidenau beantragt werden. Eine telefonische Beantragung des Wahlscheines ist unzulässig.

Die Teilnahme an der Briefwahl ist neben der Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlbüro der Stadt Heidenau möglich.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Heidenau, Dresdner Str. 47 in 01809 Heidenau (Bürgerbüro, Erdgeschoss, Zimmer 014); der Wahlschein kann zuvor direkt beim Bürgerbüro der Stadt Heidenau beantragt und ausgestellt werden.

Das Briefwahlbüro ist bis zum 21. Februar 2025 wie folgt geöffnet:

Montag von

08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag von

08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag von

08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag von

08.30 bis 12.00 Uhr sowie

Freitag,

21.02.2025 von

08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr.

Heidenau, 20. Januar 2025

Torsten Walther
Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes