Bitte achten Sie auf die Gültigkeitsdauer Ihrer Personalausweise und Reisepässe. Die Dokumente haben in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Beantragung eine befristete Gültigkeitsdauer von sechs oder zehn Jahren. Die Gültigkeitsdauer eines Personaldokumentes ist auf diesem explizit vermerkt.
Da die Bundesdruckerei ca. drei Wochen für die Herstellung eines neuen Dokumentes benötigt, empfiehlt das Bürgerbüro Heidenau all denen, deren Personaldokumente in nächster Zeit ungültig werden, so bald wie möglich neue zu beantragen.
BITTE PRÜFEN SIE DAS AUSSTELLUNGSDATUM IHRES PERSONALDOKUMENTS!
Jeder Deutsche ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wer einen Personalausweis oder Reisepass benötigt, muss ihn persönlich beim Bürgerbüro beantragen.
Vorzulegen ist das bisherige Dokument und die Geburtsurkunde. Für das auszustellende Personaldokument wird auch ein aktuelles Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm benötigt. Die vorzulegenden Passbilder müssen biometrietauglich und international einsetzbar sein. Die Fotografen sind über die neuen Anforderungen an die Qualität der Passbilder entsprechend informiert und beraten Sie gern. Fotos vom Automaten sind nicht geeignet.
Sowohl im Zusammenhang mit der Beantragung eines Reisepasses als auch bei der Beantragung eines Personalausweises sind die Fingerabdrücke zwingend elektronisch zu erfassen. Die frühere Wahlmöglichkeit, beim Personalausweis über das Speichern der Fingerabdrücke selbst zu entscheiden, wurde durch den Gesetzgeber zwischenzeitlich abgeschafft.
Die Gebühren betragen für einen Personalausweis 37,00 Euro (neu seit 01.01.2021) und für einen Reisepass 70,00 Euro (neu seit 01.01.2024). Für Reisepässe mit einer sechsjährigen Gültigkeit (bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres) beträgt die Gebühr 37,50 Euro. Für Personalausweise, die vor Vollendung des 24. Lebensjahres mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer beantragt werden, beträgt die Gebühr 22,80 Euro.