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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse der 16. Sitzung des Stadtrates vom 18. Dezember 2025

Beschluss Nr.: 131/2025

Haushaltsplan 2026 • Gesamtabschluss

Die Stadt Heidenau verzichtet für das Haushaltsjahr 2026 auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 88 b SächsGemO.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 132/2025

Haushaltsplan 2026 • Enwendungen

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2026 eingegangen sind.

Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 133/2025

Haushaltsplan 2026 • Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2026

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 gem. Anlage 133/2025-01.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 128/2025

Beteiligungen der Stadt Heidenau • Beteiligungsbericht der Stadt Heidenau für das Geschäftsjahr 2024

Der Stadtrat nimmt den in der Anlage 128/2025-1 beigefügten Beteiligungsbericht der Stadt Heidenau für das Wirtschaftsjahr 2024 entsprechend den Regelungen des § 99 Abs. 2 SächsGemO zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 114/2025/1

Vergabe eines Straßennamens

1.

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, der Planstraße im Bebauungsplan M 15/1"Wohngebiet Hermann-Löns-Straße" Heidenau den Straßennamen Paul-Gröger-Straße zu geben.

2.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Fertigstellung der Planstraße das Widmungsverfahren nach § 6 Sächsisches Straßengesetz einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 130/2025/1

Antrag der CDU/FDP-Fraktion - Sichtbarkeit von Anfragen der Stadträte im Bürger- und Ratsinformationssystem

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beauftragt die Stadtverwaltung, dass die durch Stadträte schriftlich oder mündlich gestellten Anfragen, die durch die Bürgermeisterin schriftlich beantwortet werden, in dem Rats- und Bürgerinformationssystem eingestellt werden, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt Heidenau selbstständig sich informieren kann. Die Einstellung der Stadtrats-Anfragen soll ab dem 01.01.2026 erfolgen. Sofern in dem Zeitraum vom 03.06.2025 bis 31.12.2025 schriftlich oder mündliche Anfragen durch Stadträte an die Bürgermeisterin gestellt worden und diese schriftlich beantwortet sind, sind diese Antworten der Bürgermeisterin allen Fraktionsvorsitzenden bis 31.01.2026 zu übermitteln. Ausgenommen davon sind geheim zuhaltende Angelegenheiten nach § 54 Abs. 3 Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 135/2025

Ausscheiden aus dem Stadtrat der Stadt Heidenau - Feststellung des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Beendigung der Stadtratstätigkeit

Der Stadtrat der Stadt Heidenau stellt fest, dass ein wichtiger Grund für die Beendigung der Stadtratstätigkeit durch Herrn Reno König gemäß § 18 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung vorliegt und stellt das Ausscheiden des Herrn Reno König als Stadtrat der Stadt Heidenau mit Wirkung vom 31.12.2025 fest.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 134/2025

Antrag der Fraktion CDU-FDP zur Veranstaltungsübernahme Gedenkfeier 27.01.

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beauftragt die Bürgermeisterin, dass in der Stadt Heidenau weiterhin am 27.01. eines jeden Jahres dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in würdiger und feierlicher Form gedacht wird. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidenau zu einer Kranzniederlegung an der Gedenkstätte auf dem Friedhof-Nord, Nordstraße, 01809 Heidenau, einzuladen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 136/2025

Neubau einer modernen Wohnanlage „Zum Heidenauer Blick“- Stellungnahme der Gemeinde

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt,1. dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zumNeubau einer modernen Wohnanlage „Zum Heidenauer Blick“ bestehend aus 3 miteinander verbundenen Gebäudeteilen mit 18 Wohnungen, Außenanlage mit Ausbildung als Retentionsraum und Stellplatzanlage;Flurstück 55/1 der Gemarkung Mügeln in 01809 Heidenaudas Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen sowie2. dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans M 06/2 „Wohnungsbaugebiet Heinrich-Zille-Straße“ nach § 31 Absatz 2 BauGB zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 137/2025/1

Ergänzungssatzung Heinrich-Zille-Straße - Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Heinrich-Zille-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB, mit folgendem Geltungsbereich gemäß Anlage 137/2025/1-1:Flurstück Nr. 77/1 (Teilfläche) der Gemarkung MügelnDie Planung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 138/2025

Bebauungsplan M 16/1 „Freizeitareal Elbwiesen“ – Vorentwurf Billigungs- und Offenlagebeschluss

1.

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans M 16/1 „Freizeitareal Elbwiesen“ in der Fassung vom 20. November 2025, bestehend aus der Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen (Anlage 138/2025-1), der Begründung (Anlage 138/2025-2) und der Dokumentation zur Arterfassung (Anlage 138/2025-3).

2.

Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§ 3 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans M 16/1 „Freizeitareal Elbwiesen“ einschließlich dessen Begründung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 141/2025

Annahme von Spenden gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Der Stadtrat beschließt über die Annahme von Spenden gem. Anlage 141/2025-01.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

C. Oertel
Bürgermeisterin