| Beschluss Nr.: 081/2023 | |
| Grundstücksveräußerung -Teilfläche des Flurstücks 248/14 der Gemarkung Mügeln | |
| Der Verwaltungsausschuss der Stadt Heidenau beschließt die Veräußerung einer Teilfläche des mit einem Garagenhof bebauten Flurstücks 248/14 der Gemarkung Mügeln mit einer Größe von rund 500 Quadratmetern, eingetragen im Grundbuch von Heidenau Blatt 2.590 als Eigentum der Stadt Heidenau, an die uniplan Management GmbH, Dresden. Der Kaufpreis beträgt 61.438,75 Euro. | |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig beschlossen |
__________________________________________________________________________
| Beschluss Nr.: 082/2023 | |
| Grundstücksveräußerung -Teilfläche des Flurstücks 21/27 der Gemarkung Mügeln | |
| Der Verwaltungsausschuss der Stadt Heidenau beschließt die Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks 21/27 der Gemarkung Mügeln mit einer Größe von rund 700 Quadratmetern an die WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH, Heidenau (WVH). Der Kaufpreis beträgt 54.467,98 Euro. | |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig beschlossen |
| Beschluss Nr.: 084/2023 | |
| Vergabe der Lieferung und Leistung für die Erneuerung des Serversystems der Verwaltung der Stadt Heidenau | |
| Der Verwaltungsausschuss beschließt die Lieferung und Leistung für die Erneuerung des Serversystems der Verwaltung der Stadt Heidenau an die Firma CES IT-Systemhaus GmbH Marie-Curie-Straße 1 01139 Dresden gemäß dem Angebot vom 09.08.2023 zu vergeben. | |
| |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig beschlossen |
| Beschluss Nr.: 102/2023 | |
| Vergabe der Lieferung und Leistung der Bandbreitenerweiterung (Internetanbindung) für die Stadtverwaltung Heidenau | |
| Der Verwaltungsausschuss beschließt die Vergabe der Lieferung und Leistung der Bandbreitenerweiterung (Internetanbindung) für die Stadtverwaltung Heidenau an die Firma Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 151 53227 Bonn gemäß dem Angebot vom 13.07.2023 zu vergeben. | |
| |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig beschlossen |
| Beschluss Nr.: 094/2023 | |
| Annahme von Spenden gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO | |
| Der Verwaltungsausschuss beschließt über die Annahme von Spenden gem. Anlage 094/2023-01. | |
| |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig beschlossen |
Die o.g. Anlage liegt vom 30. Oktober – 13. November 2023 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.