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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Bürgerbüro informiert:

Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Personaldokumente!

Bitte achten Sie auf die Gültigkeitsdauer Ihrer Personalausweise und Reisepässe. Die Dokumente haben in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Beantragung eine befristete Gültigkeitsdauer von sechs oder zehn Jahren. Die Gültigkeitsdauer eines Personaldokumentes ist auf diesem explizit vermerkt.

Da die Bundesdruckerei ca. drei bis sechs Wochen für die Herstellung eines neuen Dokumentes benötigt, empfiehlt das Bürgerbüro Heidenau all denen, deren Personaldokumente in nächster Zeit ungültig werden, so bald wie möglich neue zu beantragen.

BITTE PRÜFEN SIE DAS AUSSTELLUNGSDATUM IHRES PERSONALDOKUMENTS!

Jeder Deutsche ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wer einen Personalausweis oder Reisepass benötigt, muss ihn persönlich beim Bürgerbüro beantragen.

Vorzulegen ist das bisherige Dokument und die Geburtsurkunde. Seit dem 1. Mai 2025 sind bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Das digitale Lichtbild kann entweder vor Ort in der Behörde kostenpflichtig (6,00 €) erstellt oder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister aufgenommen werden. Das von einem Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der Cloud abgerufen werden kann.

Sowohl im Zusammenhang mit der Beantragung eines Reisepasses als auch bei der Beantragung eines Personalausweises sind die Fingerabdrücke zwingend elektronisch zu erfassen. Die frühere Wahlmöglichkeit, beim Personalausweis über das Speichern der Fingerabdrücke selbst zu entscheiden, wurde durch den Gesetzgeber zwischenzeitlich abgeschafft.

Die Gebühren betragen für einen Personalausweis 37,00 Euro und für einen Reisepass 70,00 Euro. Für Reisepässe mit einer sechsjährigen Gültigkeit (bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres) beträgt die Gebühr 37,50 Euro. Für Personalausweise, die vor Vollendung des 24. Lebensjahres mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer beantragt werden, beträgt die Gebühr 22,80 Euro.

Torsten Walther
Rechts- und Ordnungsamt