Titel Logo
Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Beschlüsse der 13. Sitzung des Stadtrates vom 25. September 2025

Beschluss Nr.: 088/2025

Weisungsbeschlüsse für die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

Der Stadtrat der Stadt Heidenau weist die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe am 13. Oktober 2025 entsprechend den Einzelbeschlüssen gemäß Anlage 088/2025-1 zu stimmen.Einzelbeschluss zur Anlage 088/2025-1 lfd. Nr. 1:Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-010/2025 mit „JA“ zu stimmen.Beschluss IPO-010/2025 lautet: Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14, 16 und 17 Abs.1 Satz 3 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1 „Industriepark Oberelbe“, den Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ und den Bebauungsplan Nr.1.2 „Gewerbepark Dohna/ Heidenau“, die Veränderungssperre vom 16.10.2023, welche bisher vom 10.11.2023 für die Dauer von zwei Jahren gilt, um ein Jahr zu verlängern. Sie erlässt dazu die 1. Änderungssatzung vom 13.10.2025 gemäß Anlage IPO-010/2025-1.Abstimmungsergebnis der namentliche Abstimmung:

Name

Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Barthel

Daniel

X

Beyer

Axel

X

Bienert

Ilonka

X

Boden

Gunter

X

Epler

Uwe

X

Gnauck

Birgit

X

Hesse

Alexander

X

Kirsten

René

X

König

Reno

X

Lange

André

X

Lindner

Georg

X

Lißner

Jana

X

Mitschke

Christoph

X

Oertel

Conny

X

Schmiedel

Cornelia

X

Schreiber

Max

X

Schürer

Michael

X

Stephan

Gabriele

X

Thiele

Steffen

X

Wolf

Steffen

X

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt

C. Oertel
Bürgermeisterin

Die o.g. Anlage liegt vom 13. bis 27. Oktober 2025 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.

Beschluss Nr.: 091/2025/1

Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege 01.01.2026 – 31.07.2027

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 091/2025/1-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.07.2027.

Die kommunale Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau wirkenden Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

C. Oertel
Bürgermeisterin

Die o.g. Anlage liegt vom 13. bis 27. Oktober 2025 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.

Beschluss Nr.: 084/2025

Antrag der CDU/FDP- Fraktion - Übersicht Gebäude/Außenanlagen Kindertageseinrichtungen

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dass neben der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum ab 01.08.2026 eine Übersicht zu den Gebäuden und ggf. weiteren baulichen Anlagen (wie z.B. Nebengebäuden) sowie zu den Außenanlagen der städtischen Einrichtungen und die der freien Träger (ASB Kita Zwergenland, CJD Kita Wurzelzwerge, Johanniter Kita Regenbogen und VdK Kita Flohkiste) mit folgenden Angaben vorzulegen ist:

1.

Wie ist der bauliche Zustand der jeweiligen Gebäude? Sind an dem jeweiligen Gebäude und/oder Außengelände erforderliche Auflagen zu erfüllen?

2.

Wie hoch sind die laufenden Betriebskosten für das jeweilige Gebäude?

3.

Sind Investitionsmaßnahmen an dem Gebäude und/oder den Außenanlagen der jeweiligen Einrichtung erforderlich. Wenn ja, wie hoch sind diese?

4.

Sofern die freien Träger für die laufenden Bewirtschaftungskosten des jeweiligen Gebäudes selbst zuständig sind: Wie hoch sind die Kosten, die der freie Träger leistet? In welcher Höhe beteiligt sich die Stadt Heidenau an den laufenden Kosten des jeweiligen freien Trägers? Sofern die Beteiligung nach Personal- und Sachkosten geleistet wird, sind diese bitte getrennt aufzuführen.

5.

Wie ist der bauliche Zustand der Außenlagen der jeweiligen Einrichtung? Wären in den kommenden Jahren in der jeweiligen Kindertageseinrichtung bauliche Maßnahmen in Form von Investitionsmaßnahmen erforderlich.Die Unterlagen sind dem Stadtrat bis zur Stadtratssitzung im Mai 2026 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 094/2025

Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ - Städtebaulicher Vertrag Belange der Baukultur gem. § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB

1.

Der Stadtrat nimmt das Gestaltungshandbuch für das Areal „MAFA-Park Heidenau - Revitalisierung der ehemaligen Maschinenfabrik“ des Büros Peter Kulka Architektur GmbH, Dresden gemäß Anlage 094/2025-1 zur Kenntnis und billigt es als Basis für die bauliche Umsetzung des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“, welche mit dem Grundstückseigentümer in einem separaten städtebaulichen Vertrag Belange der Baukultur vereinbart werden soll.

2.

Der Stadtrat der Stadt Heidenau ermächtigt die Bürgermeisterin mit der BEST MARK Projektgesellschaft GmbH & Co. KG, vertreten durch die BEST MARK Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bertram, Am Kanal 2a, 15864 Wendisch Rietz für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes M 13/1 „MAFA-Park“ einen Städtebaulichen Vertrag Belange der Baukultur (Stand: 29.08.2025) nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 094/2025-2 (nicht öffentlich) abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt

C. Oertel
Bürgermeisterin

Die o.g. Anlage liegt vom 13. bis 27. Oktober 2025 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.

Beschluss Nr.: 095/2025

Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ - Städtebaulicher Vertrag Erschließungsvertrag gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Heidenau ermächtigt die Bürgermeisterin mit der BEST MARK Projektgesellschaft GmbH & Co. KG, vertreten durch die BEST MARK Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bertram, Am Kanal 2a, 15864 Wendisch Rietz für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes M 13/1 „MAFA-Park“ einen Erschließungsvertrag gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 095/2025-1 (nicht öffentlich) abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 096/2025

Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ - Verpflichtung zu einer Grundstücksübertragung mit Städtebaulichem Vertrag nach § 11 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Heidenau ermächtigt die Bürgermeisterin mit der BEST MARK Projektgesellschaft GmbH & Co. KG, vertreten durch die BEST MARK Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bertram, Am Kanal 2a, 15864 Wendisch Rietz für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes M 13/1 „MAFA-Park“ eine Verpflichtung zu einer Grundstücksübertragung mit Städtebaulichem Vertrag nach § 11 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB gemäß Anlage 096/2025-1 (nicht öffentlich) abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

C. Oertel
Bürgermeisterin

Beschluss Nr.: 092/2025

Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern mit 72 WE - Stellungnahme der Gemeinde

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt,

dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 72 WE und verbindendem Untergeschoß mit einer Großgarage mit 72 Stellplätzen sowie Nebenräumen, Technikbereichen und Treppenhaus mit Aufzug unter jedem Gebäude, Tiefgaragenzufahrt, verbindender Außenbereich mit Gemeinschaftsflächen und priv. Gartenbereichen sowie integrierten Fahrradstellplätzen;

Hermann- Löns- Straße, 01809 Heidenau;

Flurstück 239/11 der Gemarkung Mügeln

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

C. Oertel
Bürgermeisterin