Beschluss Nr.: 072/2024
Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung)
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) gemäß Anlage 072/2024-1.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die am 26.09.2024 durch den Stadtrat der Stadt Heidenau beschlossene Neufassung der FF-Kostensatzung wurde mit vollem Wortlaut bereits in der Ausgabe Nr. 20/2024 des Heidenauer Journals am 18.10.2024 veröffentlicht und ist ab 19.10.2024 in Kraft getreten.
Die o.g. Anlage liegt vom 4.-18. November 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
Beschluss Nr.: 078/2024
Vergabe von Leistungen zu Los 1 - Unterhalts- und Grundreinigung für die Einrichtungen der Stadt Heidenau
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Leistungen zu Los 1 - Unterhalts- und Grundreinigung für die Einrichtungen der Stadt Heidenau an die Firma
Gies Dienstleistungen GmbH
Oderstraße 21-23
35260 Stadtallendorf
gemäß dem Angebot vom 30.07.2024 zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Beschluss Nr.: 081/2024
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Heidenau 2021 - 2035 (Fortschreibung)
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt das „Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Heidenau 2021 - 2035 (Fortschreibung)“ einschließlich dessen Anlagen 1 bis 6 gemäß § 51 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 als Arbeits- und Planungsgrundlage für die öffentliche Einrichtung der Abwasserbeseitigung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Das „Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Heidenau 2021 - 2035 (Fortschreibung)“ einschließlich der o. g. Anlagen liegt vom 4.-18. November 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
Beschluss Nr.: 086/2024
Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau- Beitrittsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Heidenau1. stimmt den Änderungen am Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau in der Genehmigungsfassung vom 21. November 2022 mit redaktionellen Änderungen vom 20.04.2023, geändert aufgrund des Genehmigungsbescheides vom 06.10.2023AZ: 14.6.28-621.3-160.000-01.0 zu,2. beschließt den Flächennutzungsplan sowie den dazugehörigen Landschaftsplan in der Genehmigungsfassung vom 21. November 2022 mit redaktionellen Änderungen vom 20.04.2023, geändert aufgrund Genehmigungsbescheids vom 06.10.2023 und3. beauftragt die Stadtverwaltung mit der Bekanntmachung der Satzung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB. Mit der Bekanntmachung ist der Flächennutzungsplan wirksam.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Beschluss Nr.: 091/2024
Lärmaktionsplan (LAP) 2025 - Beschlussfassung
Der Stadtrat beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Heidenau, Runde 4 gemäß Anlage 091/2024-1 mit Stand vom August 2024.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die o.g. Anlage liegt vom 4.-18. November 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
Beschluss Nr.: 093/2024
Bebauungsplan M14/1"Quartier an der Müglitz", Entwurf in der Fassung vom 02.08.2024 - Billigung und Offenlagebeschluss
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die o.g. Anlagen liegen vom 4.-18. November 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
Beschluss Nr.: 090/2024
Förderung von zwei Einzelprojekten der maßnahmendurchführenden Technische Dienste Heidenau GmbH im Rahmen des EFRE-Fördergebiets Heidenau 2021 bis 2027
Die Stadt Heidenau setzt die Fördermittel des EFRE-Fördergebietes Heidenau 2021 bis 2027 zur Finanzierung des Einzelprojektes 1.2 „Albert-Schwarz-Bad, Installation Photovoltaik-Anlage und Luftwärmepumpe“ in Höhe von maximal 300.000 Euro (netto) und des Einzelprojekts 3.4 „Albert-Schwarz-Bad, verkehrssichere Umgestaltung der Zuwegung“ in Höhe von maximal 120.000 Euro (netto) ein und beauftragt die Technische Dienste Heidenau GmbH mit der Durchführung der vorgenannten Maßnahmen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Sächsische Aufbaubank und der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2025.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Beschluss Nr.: 092/2024/1
Weisungsbeschluss für die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe
Der Stadtrat der Stadt Heidenau weist die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe am 07. Oktober 2024 bzw. 28. Oktober 2024 entsprechend den Einzelbeschlüssen gemäß Anlage 092/2024/1-1 zu stimmen.
Einzelbeschluss zur Anlage 092/2024/1-1 lfd. Nr. 1:
Haushaltsvollzug 2024 • Mittelbereitstellung und Kreditaufnahme
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-006/2024 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-006/2024 lautet:
1. Mittelbereitstellung Die Verbandsversammlung beschließt auf der Buchungsstelle 57.10.01.00 - 78 31 00 - 10007 (Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenstände) die budgetinterne Mittelbereitstellung in Höhe von 1.900.000 € gem. § 20 SächsKomHVO für den Erwerb der Ökopunkte gem. Beschlussvorlage IPO-010/2024 zu Lasten der Buchungsstellen
• 57.10.01.00 - 78 31 00 - 10002 - Verkehrserschließung (511.000 €)
• 57.10.01.00 - 78.31.00 - 10003 - Wassermanagement (930.000 €)
• 57.10.01.00 - 78 31 00 - 10004 - Trinkwasserversorgung (50.000 €)
• 57.10.01.00 - 78.31.00 - 10005 - Stromversorgung (100.000 €)
• 57.10.01.00 - 78 31 00 - 10006 - Gasversorgung (100.000 €)
• 57.10.01.00 - 78 31 00 - 10007 - Grünordnung u. Ersatzmaßnahmen (209.000 €).
2. Kreditaufnahme
2.1 Die Verbandsversammlung ermächtigt den Verbandsvorsitzenden zur Aufnahme von Krediten aus der Kreditermächtigung der Haushaltsjahre 2023 und 2024 bis zu einer Höhe von 3.850.000 EUR zur Finanzierung der investiven Auszahlungen.
2.2 Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, über die Kreditaufnahme zu folgenden Konditionen zu entscheiden:
2.3 Der Verbandsvorsitzende berichtet in der nächsten auf die Kreditaufnahme folgenden Verbandsversammlung über die Höhe des Kredites und die Kreditbedingungen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Einzelbeschluss zur Anlage 092/2024/1-1 lfd. Nr. 2:
Kauf von Ökopunkten
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-010/2024 mit „JA“ zu stimmen.
| Beschluss IPO-010/2024 lautet: | |
| Die Verbandsversammlung beschließt den Abschluss städtebaulicher Verträge zum Erwerb von Ökopunkten zur | |
| 1. | Anlage extensiven Grünlandes durch die Agrarproduktion Heidenau GmbH in Höhe von maximal 340.000 Euro brutto |
| 2. | Durchführung einer Entsiegelungsmaßnahme durch die Liebenauer Agrar GmbH in Höhe von maximal 1.150.000 Euro brutto |
| 3. | Anlage extensiven Grünlandes durch die Liebenauer Agrar GmbH in Höhe von maximal 365.000 Euro brutto |
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Einzelbeschluss zur Anlage 092/2024/1-1 lfd. Nr. 3:
B-Plan 1.1 "Technologiepark Feistenberg": Abwägung der Stellungnahmen aus der Entwurfsbeteiligung
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-011/2024 mit „JA“ zu stimmen.
| Beschluss IPO-011/2024 lautet: | |
| 1. | Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung zum Planentwurf des B-Plan 1.1 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit gemäß der Anlagen I-VI. |
| 2. | Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage dieser Abwägung das Exemplar für den Satzungsbeschluss durch Einarbeiten der Änderungen gemäß Anlage VII ausarbeiten zu lassen und den Abschluss des Verfahrens zur LSG - Ausgliederung zu beantragen. |
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Einzelbeschluss zur Anlage 092/2024/1-1 lfd. Nr. 4:
Vergabe von Planungsleistungen für den B-Plan 1.2 "Gewerbepark Dohna/ Heidenau"
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-012/2024 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-012/2024 lautet:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt, die Planungsleistungen für den Bebauungsplan 1.2 mit den Leistungsphasen 1 bis 3 auf Grund der Ergebnisse der europaweiten Ausschreibungen an das
Planungsbüro Schubert GmbH & Со. KG
Rumpeltstr. 1
01454 Radeberg
gem. Angebot vom 06.06.2024 zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Einzelbeschluss zur Anlage 092/2024/1-1 lfd. Nr. 5:
Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2026 u. Kassenprüfungen 2025 bis 2027 • Vergabe u. Wahl des Abschlussprüfers
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-009/2024 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-009/2024 lautet:
Der Zweckverband 'IndustriePark Oberelbe wählt die
GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft
Beyerstr. 15
09113 Chemnitz
| zum Abschlussprüfer für die Jahresabschlüsse 2022 bis 2026 und beauftragt diese mit der | |
| • | Prüfung der Jahresabschlüsse gem. § 59 Abs. 3 SächsKomZG i. V. m. § 104 Abs. 1 SächsGemO für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 u. |
| • | der Durchführung der Prüfungen gem. § § 59 Abs. 3 SächsKomZG i. V. m. § 106 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 gem. Angebot vom 13.08.2024 (Posteingang: 20.08.2024) |
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Einzelbeschluss zur Anlage 092/2024/1-1 lfd. Nr. 6:
Ausübung des Vorkaufsrechts bzgl. der Flurstücke 1286, 1287, 1288, 1289, 1290, 1291, 1292, 1293/1, 1294 und 1295 der Gemarkung Pirna
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-014/2024 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-014/2024 lautet:
Die Verbandsversammlung stimmt der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts an den Flurstücken 1286, 1287, 1288, 1289, 1290, 1291, 1292, 1293/1, 1294 und 1295 der Gemarkung Pirna und dem auf diese Flurstücke beschränkten Eintritt des Zweckverbands in den Kaufvertrag, UVZNr.: 1298/2024-L, vom 18.06.2024 des Notariats Heckschen & van de Loo gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 BauGB bzw. § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. der Vorkaufssatzung „IndustriePark Oberelbe“ vom 20.08.2018 zu.
Dieses Vorkaufsrecht kann auch auf Teilflächen der vorgenannten Flurstücke beschränkt werden.
Im Falle der Einigung mit den Kaufvertragsparteien des o.g. Kaufvertrags vom 18.06.2024 kann auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
| 1. | Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplans M 14/1 „Quartier an der Müglitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 093/2024-01) mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 093/2024-02) und billigt die Begründung (Anlage 093/2024-03), das städtebauliche Konzept (Anlage 093/2024-04) sowie den Umweltbericht (Anlage 093/2024-05) in der Fassung vom 02.08.2024 und |
| 2. | beauftragt die Stadtverwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ i. d. F. v. 02.08.2024 und dessen Anlagen (gem. Anlage 093/2024-01 bis -19). |