Die Stadt Heidenau gibt bekannt, dass gem. § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.05.2024 (SächsGVBl. S. 500), der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2025 in der Zeit
von Mittwoch, | den 06.11.2024 |
bis Donnerstag, | den 14.11.2024 |
auf der Homepage der Stadt Heidenau www.heidenau.de - unter der Rubrik: Aktuelle Mitteilungen - zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.
Der Haushaltsplanentwurf 2025 kann gleichzeitig in der oben genannten Zeit während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Heidenau (Dresdner Str. 47 - Raum 215) eingesehen werden.
Einwohner und Abgabepflichtige können in der Zeit vom 06.11.2024 bis 26.11.2024 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 erheben.
Einwendungen sind schriftlich an die Stadt Heidenau (Dresdner Str. 47 - 01809 Heidenau oder per eMail an: finanzverwaltung@heidenau.de) zu richten oder zur Niederschrift zu erklären. Bei der Erhebung von Einwendungen ist zwingend die Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift erforderlich.
Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Heidenau, den 18.10.2024