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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse der 49. Sitzung des Stadtrates vom 26. Oktober 2023

Beschluss Nr.: 118/2023

Feststellung des Ausscheidens aus dem Stadtrat der Stadt Heidenau

Der Stadtrat der Stadt Heidenau stellt das Ausscheiden des Stadtrats, Herrn Günther Gensel aus dem Stadtrat der Stadt Heidenau mit Wirkung zum 01. Oktober 2023 fest.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

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Beschluss Nr.: 108/2023

Feststellung des Ausscheidens aus dem Stadtrat der Stadt Heidenau

Der Stadtrat der Stadt Heidenau stellt das Ausscheiden des Stadtrats, Herrn Denis Skeries aus dem Stadtrat der Stadt Heidenau mit Wirkung zum 01. November 2023 fest.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

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Beschluss Nr.: 109/2023

Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat der Stadt Heidenau

Der Stadtrat der Stadt Heidenau erkennt die von Frau Rosemarie Wolf geltend gemachten Ablehnungsgründe für die Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadträtin der Stadt Heidenau an.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

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Beschluss Nr.: 106/2023

Wahl des Stadtrates 2024 - Wahl des Stadtwahlausschusses gemäß § 9 KomWG

Der Stadtrat der Stadt Heidenau wählt den Stadtwahlausschuss für die Stadtratswahlen 2024 gemäß § 9 Kommunalwahlgesetz (KomWG) mit nachfolgend genannten Funktionen und Personen:

Vorsitzender: Herr Torsten Walther

Stellvertretende Vorsitzende: Frau Dörte Pfetzer

Beisitzer (Schriftführer): Frau Maria Horack

Stellvertretender Beisitzer (Schriftführer): Frau Thekla Weißleder

Beisitzer: Herr Eckhard Haake

Stellvertretender Beisitzer: Herr Axel Beyer

Beisitzer: Herr Lutz Näke

Stellvertretender Beisitzer: Herr Wolfga

ng Thiery

Beisitzer: Frau Emily Thomas

Stellvertretender Beisitzer: Herr Peter Mildner

Beisitzer: Frau Christine Eißrich

Stellvertretender Beisitzer: Frau Andrea Rudolf

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 107/2023

Sitzungstermine des Stadtrates und seiner Ausschüsse 2024

Die regelmäßigen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse finden im Kalenderjahr 2024 gemäß der als Anlage 107/2023-1 beigefügten Terminübersicht statt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, wegen Zweckmäßigkeit die Sitzungstermine und Sitzungsorte abändern zu können.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

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Beschluss Nr.: 111/2023

Einwohnerversammlung 2024

Die Einwohnerversammlung der Stadt Heidenau, in der allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern gemäß § 22 Abs. 1 SächsGemO erörtert werden sollen, findet

  • am Dienstag, 12.03.2024 um 19.00 Uhr

in der Aula der Oberschule „J. W. v. Goethe“, Ernst-Thälmann-Straße 22, statt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Laufe des Jahres 2024 zu einer Gemeindeangelegenheit, die von allgemeiner Bedeutung ist, mindestens 1 weitere Einwohnerversammlung nach § 22 Abs. 1 SächsGemO anzuberaumen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

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Beschluss Nr.: 105/2023

Vorhabenbezogener Bebauungsplan G 25/1 „Am Lugturm“ - Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes G 25/1 „Am Lugturm“ in der Fassung vom 06.01.2023 entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (s. Anlage 105/2023-1) und als Ganzes abzuwägen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Folgende Einwendungen wurden per Einzelbeschluss abgestimmt:

Lfd. Nr. B6, B7 -Stellungnahme Privater Einwender

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 2.2 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 3.3 nicht zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 3.4 nicht zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 4.1 nicht zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 4.2 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 5 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 6 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 7.2 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 7.3 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 8 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 10.1 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 10.2 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 11.1 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 11.2 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 12 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in dem Belang Nr. 13.2 nicht zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Lfd. Nr. B6, B7 Stellungnahme Privater Einwender

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in den Belangen Nr. 5 und Nr. 9 zu berücksichtigen. Im Belang Nr. 6 beschließt der Stadtrat die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

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Beschluss Nr.: 114/2023/1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan G 25/1 „Am Lugturm“ Entwurf i. d. F. vom 31.08.2023 -Billigung- und Offenlagebeschluss

1. Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 114/2023/1-1), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 114/2023/1-2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 114/2023/1-3) und billigt die Begründung (Anlage 114/2023/1-4) sowie den Umweltbericht (Anlage 114/2023/1-5) in der Fassung vom 31.08.2023.

2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“ in der Fassung vom (i.d.F.v.) 31.08.2023 und dessen Anlagen (gem. Anlage 114/2023/1-1 bis – 10).

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Die o.g. Anlagen liegen vom 27. November bis 22. Dezember 2023 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007 zur Einsichtnahme aus.


Beschluss Nr.: 113/2023

Übertragung der Aufgabe des geförderten Breitbandausbaus sogenannter „Dunkelgrauer Flecken“ im Gemeindegebiet der Stadt Heidenau auf den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, den Breitbandausbau von Adresspunkten mit einer Internetversorgung von weniger als 200 Megabit pro Sekunde, auf die Verwaltung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu übertragen. Ausdruck dessen ist die Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung über den geförderten Gigabitausbau.

Der Bürgermeister der Stadt Heidenau wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Landkreis über den geförderten Breitbandausbau im Landkreis zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
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