Beschluss IPO-010/2025 vom 13.10.2025:
Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet der
Bebauungspläne Nr. 1, 1.1 und 1.2
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe" beschließt, auf Grund der §§ 14, 16 und 17 Abs.1 Satz 3 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit fiіr den Bebauungsplan Nr. 1 „Industriepark Oberelbe", den Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg" und
den Bebauungsplan Nr.1.2 „Gewerbepark Dohna/ Heidenau", die Veränderungssperre vom 16.10.2023, welche bisher vom 10.11.2023 für die Dauer von zwei Jahren gilt, um ein Jahr zu verlängern. Sie erlässt dazu die 1.Änderungssatzung vom 13.10.2025 gemäß Anlage 1.
Die Satzung kann in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes, Breite Straße 4 in 01796 Pirna oder auf der Homepage des Zweckverbandes: www.zv-ipo.de eingesehen werden.
Anlagen: 1. Änderung der Satzung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ über der Veränderungssperre vom 16.10.2023 für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“, des Bebauungsplans Nr. 1.1. „Technologiepark Feistenberg“ und des Bebauungsplanes Nr.1.2 „Gewerbepark Dohna/ Heidenau“ vom 13.10.2025
Anlage 1a zur Veränderungssperre 2023: Bereichsgrenzenplan zum Geltungsbereich der Veränderungssperre, Stand: 22.08.2023
Anlage 1b zur Veränderungssperre 2023: Liste der Flurstücke im Geltungsbereich der Veränderungssperre, Stand: 22.08.2023