Die Stadt Heidenau unterhält eine Schiedsstelle. Diese sucht nun einen neuen Friedensrichter oder eine neue Friedensrichterin für die Amtsperiode vom 01.04.2025 bis 31.03.2030.
| Wer kann Friedensrichter werden? | |
| Wer, | |
| - | zwischen 30. Lebensjahr und 69 Jahre alt ist, |
| - | im Bezirk der Schiedsstelle wohnt, |
| - | Keine Verstöße gegen die Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begangen hat und nicht für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war |
| Wer kann nicht Friedensrichter werden? | |
| Wer, | |
| - | als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist |
| - | das Amt eines Berufsrichter, Staatsanwaltes ausübt oder als Polizei- und Justizbeamter tätig ist |
| - | keine Fähigkeit zu Begleitung öffentlicher Ämter hat |
| - | gerichtlich eingeschränkt in Verfügung über sein Vermögen (insolvent) ist |
Was macht ein Friedensrichter?
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ tragen Friedensrichter in erster Linie dazu bei, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten durch Einigung der Parteien beizulegen. Verfahren vor dem Friedensrichter können sein:
| - | nachbarschaftliche Streitigkeiten |
| - | Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen |
| Aber auch Verfahren wegen: | |
| - | Beleidigung |
| - | Hausfriedensbruch |
| - | Leichter Körperverletzung |
| - | Bedrohung |
| - | Sachbeschädigung |
| - | Verletzung des Briefgeheimnisses |
Bürger der Stadt Heidenau, die sich für die ehrenamtliche Tätigkeit des Friedensrichters interessieren, richten ihre Bewerbung mit einer kurzen Schilderung über die Motive der Bewerbung und einem tabellarischem Lebenslauf sowie dem Bewerbungsformular bitte bis zum 06.01.2025 an die
Stadt Heidenau
Rechts- und Ordnungsamt
Dresdner Str. 47
01809 Heidenau
Bewerbungsvordrucke sowie die vorbereitete Erklärung gem. § 4 Abs. 6 SächsSchiedsGütStG über den Ausschluss von Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit, bzw. die Versicherung über fehlende Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR, erhalten Sie beim Rechts- und Ordnungsamt, Dresdner Str. 47, Tel. 03529/571 252 oder ordnungsamt@heidenau.de oder zum Download auf www.heidenau.de.