Beschluss Nr.: 101/2025
Entscheidungs- und Vetorecht der Stadt Heidenau für die Teilbaufläche B des Bebauungsplanes 1.2 "Gewerbepark Dohna/Heidenau" innerhalb des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beauftragt die Bürgermeisterin, die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein ausschließliches Entscheidungs- und Vetorecht der Stadt Heidenau bei der Planung, Umsetzung und Vermarktung der Teilbaufläche B des Bebauungsplanes Nr. 1.2 „Gewerbepark Heidenau/Dohna“ innerhalb des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe (IPO) auszuhandeln.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss Nr.: 108/2025
Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Organisation der Kindertagespflege in der Stadt Heidenau (VVTPP)
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Organisation der Kindertagespflege in der Stadt Heidenau (VVTPP) gemäß Anlage 108/2025-01.
Bei finanziellen Themen innerhalb der ersten 2 Monate sollen individuelle Regelungen mit der betreffenden Tagepflegeperson vereinbart werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Die o.g. Anlage liegt vom 24. November bis 19. Dezember 2025 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
Beschluss Nr.: 100/2025
Schulsozialarbeit an der Astrid-Lindgren-Grundschule
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Finanzierung der Schulsozialarbeit an der Astrid-Lindgren-Grundschule durch den DRK Kreisverband Pirna e. V. ab 01.01.2026.
Die Übernahme der Aufwendungen durch die Stadt Heidenau endet, sobald der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Kosten für die Schulsozialarbeit übernimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss Nr.: 104/2025
Abwahl des ehrenamtlichen Stellvertreters des Bürgermeisters
Der Stadtrat der Stadt Heidenau wählt gemäß § 55 Abs. 2 SächsGemO i.V.m. § 54 Abs.1 und Abs. 3 SächsGemO Herrn Steffen Wolf als ehrenamtlichen Stellvertreter der Bürgermeisterin der Stadt Heidenau, der diese im Falle ihrer Verhinderung dann vertritt, wenn auch die Erste Beigeordnete verhindert ist, ab.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Beschluss Nr.: 089/2025
Heidenauer Stadtfest Vergabe der Organisation und Durchführung des Stadtfestes 2027 ff.
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Organisation und Durchführung des Heidenauer Stadtfestes 2027 ff. an die
EVENT-AGENTUR SCHRÖDER GMBH
Zur Messe 9a
01067 Dresden
auf der Grundlage des Angebotes vom 23.06.2025 zu vergeben.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt entsprechende vertragliche Regelungen für
| 1) | die Organisation, Planung, Gestaltung und Nachbereitung des Heidenauer Stadtfestes auf eigene Rechnung der Agentur, |
| 2) | die Laufzeit von 3 Jahren beginnend ab dem Stadtfest 2027 (Wochenende zwischen Mitte Mai und Mitte Juni) weiterführend jährlich ein Wochenende zwischen Mitte Mai und Mitte Juni lfd. Jahres |
vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss Nr.: 090/2025
Weihnachtsmarkt Vergabe der Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes 2027 ff.
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes 2027 ff. an die
EVENT-AGENTUR SCHRÖDER GMBH
Zur Messe 9a
01067 Dresden
auf der Grundlage des Angebotes vom 23.06.2025 zu vergeben.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt entsprechende vertragliche Regelungen für
| 1) | die Organisation, Planung, Gestaltung und Nachbereitung des Weihnachtsmarktes auf eigene Rechnung der Agentur, |
| 2) | die Laufzeit von 3 Jahren beginnend ab dem Weihnachtsmarkt 2027 (erstes Adventwochenende) weiterführend jährlich am 1. Adventwochenende des lfd. Jahres |
vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss Nr.: 097/2025
Sitzungstermine des Stadtrates und seiner Ausschüsse 2026
Die regelmäßigen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse finden im Kalenderjahr 2026 gemäß der als Anlage 097/2025-1 beigefügten Terminübersicht statt.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, wegen Zweckmäßigkeit die Sitzungstermine und Sitzungsorte abändern zu können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss Nr.: 098/2025
Einwohnerversammlung 2026
Die Einwohnerversammlung der Stadt Heidenau, in der allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern gemäß § 22 Abs. 1 SächsGemO erörtert werden sollen, findet
in der Aula des Pestalozzi-Gymnasiums, Hauptstraße 34, statt.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, im Laufe des Jahres 2026 zu einer Gemeindeangelegenheit, die von allgemeiner Bedeutung ist, mindestens 1 weitere Einwohnerversammlung nach § 22 Abs. 1 SächsGemO anzuberaumen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss Nr.: 106/2025
Neubau eines 14- Familien- Wohnhauses- Stellungnahme der Gemeinde
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum Neubau eines 14-Familien-Wohnhauses;
Flurstücke 156/4 und 156/2 der Gemarkung Gommern in 01809 Heidenau das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt