Beschluss Nr.: 110/2023
Beteiligungen der Stadt Heidenau - Entsendung der weiteren Vertreter der Stadt Heidenau in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "IndustriePark Oberelbe"
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die am 24. Juni 2021 für den Wahlvorschlag der Fraktion LINKE/SPD erfolgte Bestellung von Herrn Denis Skeries zum stellvertretenden Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe mit Wirkung zum 01. November 2023 zu widerrufen.Anstelle des für die Fraktion LINKE/SPD am 24. Juni 2021 in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe berufenen stellvertretenden Mitglieds Herrn Denis Skeries wird Herr Steffen Wolf mit Wirkung zum 01. November 2023 als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung bestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 127/2023
Weisungsbeschlüsse für die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe
Der Stadtrat der Stadt Heidenau weist die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe am 18. Dezember 2023 entsprechend den Einzelbeschlüssen gemäß Anlage 127/2023-1 zu stimmen.
Einzelbeschluss zur Anlage 127/2023-1:
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-013/2023 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-013/2023 lautet:
Der Zweckverband 'IndustriePark Oberelbe' erteilt den Zuschlag für die Projektsteuerungsleistungen an dieStadtentwicklungsgesellschaft Pirna mbH (SEP)Breite Str. 201796 Pirnagem. Angebot vom 29.09.2023
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Die o.g. Anlage liegt vom 02. bis 16. Januar 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007 zur Einsichtnahme aus.
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Beschluss Nr.: 116/2023
Bebauungsplan EZHL 01/1 „Einzelhandelssteuerung“ – Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Der Stadtrat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2014 (Beschluss-Nr.: 014/2014) zum Bebauungsplan EZHL 01/1 „Einzelhandelssteuerung“ aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 131/2023
Bebauungsplan EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ – Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 9 Abs. 2a BauGB für das in der Anlage 131/2023-1 aufgeführte Gebiet.Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die o.g. Anlage liegt vom 02. bis 16. Januar 2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007 zur Einsichtnahme aus.
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Beschluss Nr.: 125/2023
Kappensanierung inkl. notwendiger Instandsetzungsarbeiten Max-Walther-Brücke und Elberadwegbrücke – überplanmäßige Mittelbereitstellung
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Kappensanierung inkl. notwendiger Instandsetzungsarbeiten der Max-Walther-Brücke und der Elberadwegbrücke
| auf der Buchungsstelle 54.10.01.10 / 422120 / 00017 in Höhe von 140.000,00 € |
| zu Lasten den Buchungsstellen | |
| 36.51.01.70/401200 Hort an der Astrid-Lindgren-GS für Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer (30.000,00 €) |
| 36.51.01.40/401200 Kita Weststraße für Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer (50.000,00 €) |
| 11.15.03.10/401200 Beteiligungscontrolling für Dienstaufwendungen für Arbeitnehmern (25.000,00 €) |
| 11.15.06.10/401200 Leistungen ADV für Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer (10.000,00 €) |
| 28.10.00.00/401200 Kultur-und Sportverwaltung für Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer (25.000,00 €) |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 132/2023
Kanalsanierung Rosa-Luxemburg-Straße und Melanchthonstraße - außerplanmäßige Mittelbereistellung
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Kanalsanierung Rosa-Luxemburg-Straße und Melanchthonstraße
| auf der Buchungsstelle 53.80.01.01/ 422120 / 00010 in Höhe von 270.000 € |
| und der Buchungsstelle 54.10.01.10 / 422120 / 00010 in Höhe von 260.000 € |
| zu Lasten | |
| der Buchungsstelle: 61.10.10.11 / 30 13 00 – Gewerbesteuer in Höhe von 130.000 € |
| der Buchungsstelle: 36.52.01.40 / 431800 - Kita Flohkiste- Zuschüsse für lfd. Zwecke in Höhe von 200.000 € |
| der Buchungsstelle: 11.14.10.00 / 401200 – Gebäudeverwaltung in Höhe von 20.000 € |
| der Buchungsstelle: 11.11.05.10 / 401200 – Allgemeine Rechtsangelegenheiten in Höhe von 15.000 € |
| der Buchungsstelle: 36.51.01.40 / 401200 – Kita Weststraße in Höhe von 15.000 € |
| der Buchungsstelle: 36.51.01.10 / 401200 – Hort Heinrich-Heine-Grundschule in Höhe von 60.000 € |
| der Buchungsstelle: 36.50.00.00 / 401200 – Verwaltung Kindertageseinrichtung in Höhe von 45.000 € |
| der Buchungsstelle: 11.15.06.10 / 401200 – Leistung ADV in Höhe von 5.000 € |
| der Buchungsstelle: 36.51.01.40 / 403200 – SV Kita Weststraße in Höhe von 40.000 € |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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Beschluss Nr.: 120/2023
Verordnung der Stadt Heidenau über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2024
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Anlage 120/2023-1
Aufgrund von § 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Frei-staat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (GVBl. S. 338 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.11.2020 (GVBl. S. 589), wird durch Beschluss des Stadtrates vom 30. November 2023 verordnet:
Abweichend von § 3 Abs. 2 SächsLadÖffG dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Heidenau an folgenden Sonn- und Feiertagen des Jahres 2024 in der Zeit zwischen 12.00 und 18.00 Uhr geöffnet sein
- 26. Mai 2024
- 04. August 2024
- 01. Dezember 2024
(1) Die übrigen Bestimmungen des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes sowie die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen bleiben unberührt.
(2) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und am 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Heidenau, 01. Dezember 2023
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Beschluss
Interfraktioneller Antrag von 8 Stadträten - Einführung digitaler Unterricht
Der Stadtrat beschließt, bei den Schulleitungen der Johann Wolfgang von Goethe Oberschule, Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule und dem Pestalozzi-Gymnasium anzuregen, einen digitalen Unterricht nach Vorbild der Marie-Curie-Oberschule in Dohna einzuführen
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt