Bitte beachten Sie, dass das Steueramt der Stadt Heidenau Anfang Januar 2026 die neuen Hundesteuerbescheide für das laufende Steuerjahr samt neuer Hundesteuermarken verschickt. Die Marken lassen erkennen: Dieser Hund ist korrekt angemeldet. Sie sind ab sofort nicht mehr nur für fünf Jahre gültig, sondern Dauermarken und gelten zeitlich unbefristet. Es heißt also Abschied nehmen von den alten Hundesteuermarken, diese verlieren mit Erhalt der neuen Hundesteuermarke ihre Gültigkeit.
Bei der Abmeldung eines Hundes (z. B. durch Umzug) ist die Steuermarke wieder an das Fachamt Steuern zurückzugeben.
Weitere Informationen zum Thema Hundesteuer finden Sie unter www.heidenau.de bzw. erhalten diese persönlich oder telefonisch bei den Mitarbeitern des Steueramtes zu den gewohnten Öffnungszeiten.