Grundlage für die Berechnung der Elternbeiträge in den Heidenauer Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2026 sind die ermittelten Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen des Jahres 2024 (§ 5 Abs. 1 Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - Elternbeitragssatzung).
Steigende Kosten führen zu höheren Elternbeiträgen. Im Vergleich zum Jahr 2023 sind die Iaufenden Unterhaltungskosten der Kindertageseinrichtungen erneut gestiegen. Dies hat seine Ursache in Lohnsteigerungen beim pädagogischen Personal von durchschnittlich 4.988,77 € auf 5.477,92 € / Vollzeitäquivalent / Monat.
Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich gemäß § 6 der Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung). Sie betragen:
für den Bereich Kinderkrippe 23 %,
für den Bereich Kindergarten 30 %,
für den Bereich Hort 30 %, sowie
für den Hortbereich der Schule zur Lernförderung 25% der ermittelten Betriebskosten.
Die Elternbeiträge, die ab dem 01.01.2026 zur Anwendung kommen, sind in der nachfolgenden Tabeile dargestellt.
Anlage: Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
entsprechend Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege in der jeweils güItigen Fassung gültig ab Januar 2026