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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 25/2025
Das Leben in Heidenau
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Anpassung der Entgelte

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschloss im November 2025 die vierte Änderung der Entgeltordnung der Stadt Heidenau (Beschluss Nr. 112/2025).

Verpachtung von Bodenflächen zur kleingärtnerischen Nutzung (keine Kleingartenvereine)

Nach fast 30 Jahren war es notwendig, auch in Heidenau die Entgelte für die Verpachtung von Bodenflächen anzupassen. Die letzte Änderung erfolgte am 29. Juni 1995 zum 1. Januar 1996. So wird das Entgelt für das Verpachten von Bodenflächen zur kleingärtnerischen Nutzung, außerhalb von Kleingartenvereinen, ab 1. Januar 2026 wie folgt angepasst:

• 0,25 Euro (unbebauter Garten) pro Quadratmeter im Jahr Pachtfläche

• 0,50 Euro (bebauter Garten) pro Quadratmeter im Jahr Pachtfläche

In Dohna beträgt das Entgelt für nicht baulich genutzte Flächen zur kleingärtnerischen Nutzung ab Januar 2026 0,50 Euro pro Quadratmeter im Jahr Pachtfläche und 0,90 Euro pro Quadratmeter im Jahr Pachtfläche für baulich genutzten Flächen zur kleingärtnerischen Nutzung. Alle genannten Entgelte beziehen sich auf die kleingärtnerische Nutzung außerhalb von Kleingartenvereinen. Das Entgelt für die Pacht von kommunalem Grund und Boden in Kleingartenvereinen wird nicht erhöht.

Vermietung von Stellplätzen für PKW

Das Entgelt für die Anmietung eines PKW-Stellplatzes wurde ebenfalls seit Jahrzehnten nicht angepasst. Die letzte Änderung erfolgte am 24. September 1997 zum 1. Januar 1998, demnach vor 27 Jahren.

Auch hier muss insbesondere auch aufgrund des gestiegenen Verbraucherpreisindexes in Deutschland das monatliche Entgelt zum 1. Januar 2026 wie folgt angepasst werden:

  • 21 Euro netto monatlich (24,99 Euro brutto monatlich)

Entgelt für Mietgaragen

Auch das Entgelt für die Nutzung von städtischen Mietgaragen wurde zuletzt vor 27 Jahren, genauer am 24. September 1997 zum 1. Januar 1998, geändert. Auch hier muss mit Blick auf den steigenden Verbraucherpreisindex in Deutschland und die notwendigen Reparaturkosten für die Instandsetzung defekter Garagen das monatliche Entgelt ab 1. Januar 2026 wie folgt angepasst werden:

  • Garage, ohne Strom: 42 Euro netto (49,98 Euro brutto)
  • Garage, mit Strom: 47 Euro netto (55,93 Euro brutto)

Vermietung des Grund- und Bodens zur Nutzung der darauf befindlichen Garage

Des Weiteren ist aus den oben genannten Gründen nach nunmehr 12 Jahren auch das Entgelt für die Vermietung des Grund- und Bodens zur Nutzung der darauf befindlichen Garagen zum 1. Juli 2026 anzupassen:

  • 150 Euro netto jährlich (178,50 Euro brutto).

Die Stadt Dohna erhöht dieses Entgelt ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 180 Euro netto auf 220 Euro netto jährlich. Die Stadt Pirna erhöht dieses Entgelt zu Beginn des kommenden Jahres auf 200 Euro netto jährlich. Die neu beschlossenen Entgelte sind vergleichsweise gering und somit sozialpolitisch vertretbar.

Benutzung der öffentlichen Toiletten

Die Nutzung der öffentlichen Toiletten im Stadthaus, Bahnhofstraße 8, bleibt weiterhin kostenfrei.

K. Reichelt