In Heidenau sind derzeit rd. 700 Hunde angemeldet, für deren Haltung die Stadt Heidenau eine Hundesteuer erhebt. Ermächtigungsgrundlage für die Hundesteuersatzung und damit die Erhebung der Hundesteuer durch die Stadt Heidenau ist das Sächsische Kommunalabgabengesetz. Die Hundesteuersatzung können Sie auf www.heidenau.de unter der Rubrik „Stadt & Rathaus/Rathaus/Bürgerservice“ nachlesen.
Höhe der Steuer
Die Höhe der Hundesteuer für einen Haushalt berechnet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde und ggf. weiterer in der Satzung geregelten Umstände (bspw. Steuerermäßigungen).
Die Stadt Heidenau hat mit der letzten Satzungsänderung zum 01.01.2016 folgende Hundesteuern festgesetzt:
- für den ersten Hund: — 90,00 €
- für den zweiten Hund — 108,00 €
- für jeden weiteren Hund — 126,00 €
Für das Halten gefährlicher Hunde werden höhere Steuern festgesetzt:
- für einen Hund — 480,00 €
- für jeden weiteren Hund — 660,00 €
Im Regelfall wird die Hundesteuer quartalsmäßig zur Zahlung fällig.
Aufwandssteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Aufwandssteuern erfassen den besonderen, d.h. über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für das persönliche Leben. Das Halten eines Hundes geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfes hinaus und erfordert deshalb einen zusätzlichen Vermögensaufwand. Im Gegensatz zu den Verbrauchssteuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belasten, knüpft die Hundesteuer als Aufwandssteuer am Besitz oder am Halten eines Hundes an.
Keine Gebühr
Wie jede Steuer ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (z. B. das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht. Sie ist also keine Gebühr, die eine direkte Gegenleistung erfordert. Die Hundesteuer wird - wie alle anderen Einnahmen der Stadt Heidenau - nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller städtischen Aufgaben verwendet. Die Einnahmen aus der Hundesteuererhebung werden nicht zweckgebunden eingesetzt, sie werden beispielsweise für Straßenreparaturen oder Investitionen (z.B. Schulhausbau oder die Errichtung von Kindertagesstätten) und auch für Hundetoiletten verwendet.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Hundesteuer? Dann stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bereiches Steuern im Rathaus Dresdner Straße 47 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung gern zur Verfügung.
Hundetoiletten
In Heidenau gibt es über das gesamte Stadtgebiet verteilt 25 „Service-Stationen für Hundekotentsorgung“ (Hundetoiletten) für 700 Hunde. Dabei sind Tütenspender oder Hundetoiletten für das Beseitigen von Hundekot keineswegs in jeder Gemeinde vorhanden. Da die Tierhalter jedoch zur Beseitigung des Hundekots verpflichtet sind, stellt die Stadt Heidenau dafür eine ausreichende Menge an Hundetoiletten zur Verfügung. So hoffen wir, das Dauerärgernis der „Tretminen“ einzudämmen.
Standorte der Hundetoiletten
Abschließend ein kleiner Service für die Hundehalter unter Ihnen. An folgenden Standorten finden Sie Hundetoiletten, die sich über eine Benutzung freuen:
- Rudolf-Breitscheid-Straße
- Siegfried-Rädel-Straße (3 Stück)
- Dresdner Straße (2 Stück)
- Brunneneck (Parkplatz)
- Ernst-Thälmann-Straße
- Ringstraße (2 Stück)
- Elbstraße
- Heinrich-Zille-Straße
- Max-Walther-Brücke
- Südbahnhof
- Hafenstraße
- Fritz-Gumpert-Platz
- Karl-Marx-Straße (Spielplatz)
- Karl-Liebknecht-Platz (2 Stück)
- Martin-Luther-Straße (Glockenturm)
- Stadtpark (2 Stück)
- August-Bebel-Straße
- Dorfplatz Gommern
- Weststraße
Im Laufe des Jahres ist die Installation einer weiteren Hundetoilette an der Einfahrt zum Platz an der Bahn geplant.
Für Fragen zu den Hundetoiletten wenden Sie sich bitte an den Bauhof der Stadt Heidenau unter Tel. 03529/ 565710.