Am 09. Juni 2024 findet die Europa-, Stadtrat- und Kreistagswahl und am 01. September 2024 die Landtagswahl in der Stadt Heidenau statt.
Wie bei jeder Wahl besteht an diesem Tag ein hoher Personalbedarf, um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sichern zu können. Aus diesem Grund bitten wir die Heidenauer Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Wahlhelfer mitzuwirken. Als Wahlhelfer kann mitarbeiten, wer wahlberechtigt ist.
Für jedes der 11 Wahllokale in Heidenau wird ein Wahlvorstand aus (voraussichtlich) jeweils neun Personen benötigt, der nach Möglichkeit aus freiwilligen Wahlberechtigten gebildet werden soll.
Möchten Sie uns durch Ihre Mithilfe an diesem Tag unterstützen, füllen Sie bitte die nachfolgend abgedruckte Bereitschaftserklärung aus und senden Sie diese an die
Stadtverwaltung Heidenau
Rechts- und Ordnungsamt
Dresdner Str. 47
01809 Heidenau.
Sollten Sie Fragen zu Einzelheiten der Tätigkeit haben, wenden Sie sich bitte an das Rechts- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung Heidenau unter Telefon 03529/ 571-252.
BEREITSCHAFTSERKLÄRUNG
( ) Europa-, Stadtrat- und Kreistagswahl am 09. Juni 2024
( ) Landtagswahl am 01. September 2024
als Wahlhelfer mitzuwirken.
Name: ________________________ Vorname : _______________________________
Wohnanschrift: __________________________________________________________
Telefon: _________________________________________________________________
Email: ___________________________________________________________________
Datum: __________________________ Unterschrift _______________________________
Die obige Erklärung dient zur Erfassung von interessierten Personen und bedeutet nicht automatisch eine Berufung in einen Wahlvorstand.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen können personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck der Berufung als Mitglied eines Wahlvorstandes erhoben und verarbeitet werden. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit im Wahlvorstand geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, ist dies auf Ihrer Bereitschaftserklärung zu vermerken.