Auch in diesem Jahr können Familien mit geringem Einkommen eine Förderung für Ferienfahrten und Erholungsangebote im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beantragen. Ziel dieser Förderung ist, dass Kindern in Familien mit niedrigem Einkommen eine altersgerechte Erholung durch einen Zuschuss zum Teilnahmebeitrag ermöglicht wird.
Für die Ferienfahrten kann ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 12,50 Euro pro Tag als Unterstützung gewährt werden. Insgesamt werden im Jahr 2026 nach Inkrafttreten des Haushaltes des Landkreises insgesamt 5.000 Euro für die Förderung zur Verfügung stehen. Gefördert werden Maßnahmen, die von einem anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe durchgeführt werden. Dabei müssen Eltern bei der Beantragung darauf achten, die Anträge vor Beginn der Maßnahme im Jugendamt einzureichen.
Interessierte finden das Antragsformular sowie die Richtlinie unter www.landratsamt-pirna.de/wirtschaftliche-jugendhilfe.html.