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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse der 42. Sitzung des Bauausschusses vom 8. Februar 2024

Beschluss Nr.: 010/2024

Neubau eines Katastrophenschutzzentrum AKKON 2 mit 6 Rettungsfahrzeugen - Stellungnahme der Gemeinde

Der Bauausschuss der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum Neubau Katstrophenschutzzentrum AKKON 2 mit 6 Rettungsfahrzeugen

Zschierener Str. 5, 01809 Heidenau;

Flurstück 247/9 Gemarkung Mügeln;

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 003/2024

Umbau und Sanierung von 2 Mehrfamilienhäusern, Einbau von Aufzügen, Grundrissänderungen, Sanierung haustechnischer Anlagen, Abbruch Balkone und Ersatzneubau, Errichtung von Vorhäusern - Stellungnahme der Gemeinde

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum„Umbau und Sanierung von 2 sechsgeschossigen Mehrfamilienhäusern mit 4 Hauseingängen, Einbau von Aufzügen, Grundrissänderungen (hausübergreifend), Sanierung haustechnischer Anlagen, Abbruch alter Balkone und Ersatzneubau, Errichtung von Vorhäusern“;

Käthe-Kollwitz-Straße 2, 4, 6, 8, 01809 Heidenau; Flurstück 534/9, Gemarkung Mügeln;

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 006/2024

Abwassereinleitentgelt für die Einleitung nach Dresden - überplanmäßige Mittelbereitstellung 2023

Der Bauausschuss der Stadt Heidenau beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung auf der Buchungsstelle

53.80.01.01 / 424121 Abwasserbeseitigung, Mischwasser, Abwassereinleitentgelt in Höhe von 100.000 EUR

zu Lasten der Buchungsstelle

54.10.01.30 / 422100 Verkehr und Grünflächen / Lichtzeichenanlagen / Unterhaltungunbewegliches Vermögen in Höhe von 100.000 EUR.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister