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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 5/2024
Das Leben in Heidenau
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100 Jahre Stadtrecht Heidenau: Stadtrecht für Heidenau

Erlichtmühle 1930

Pirnaer Straße (Dresdner Straße) ca. 1920

Erhebung von der Gemeinde zur Stadt

Am 1. April 1924 erhielt Heidenau den Namen „Stadt“. Durch das Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1923 wurde größeren Orten die Gelegenheit gegeben, sich die Stadteigenschaft zu erwerben.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen hierfür waren u.a. das Merkmal einer Gemeinde mit städtischem Charakter und eine Mindestanzahl von 10.000 Einwohnern. Außerdem sollte die Gemeinde einen Antrag über die Erhebung der Gemeinde zur Stadt stellen.

Da Heidenau die Voraussetzungen erfüllte, wurde auf dem Wege über die Amtshauptmannschaft zu Pirna beim Ministerium des Innern der Antrag gestellt, der Gemeinde Heidenau die Stadteigenschaft zu verleihen.

Schreiben an die Amtshauptmannschaft zu Pirna

An die Amtshauptmannschaft zu Pirna schrieb Heidenau am 14. März 1924:

„Heidenau umfasst die früheren Gemeindebezirke Heidenau, Mügeln, Gommern und Großsedlitz mit einer Gesamtfläche von 709 ha und zählte im Februar 1924 16.200 Einwohner.“

Dieser Antrag ist mit Wirkung vom 1. April 1924 genehmigt worden. Ab dem 1. April 1924 trat die aufstrebende Industriegemeinde Heidenau mit ihren 16.219 Einwohnern in die Reihe der sächsischen Städte ein und übernahm an diesem Tage die Geschäfte der unteren Verwaltungsbehörde.

Paul Gröger, der bereits seit 1. Juni 1923 Gemeindevorsteher war, wurde ab 1. April 1924 der Erste Bürgermeister der Stadt Heidenau und blieb es noch bis 1933.

Quellen: Stadtarchiv Heidenau, Chronik von Johannes Lehmann, „Bilder aus Vergangenheit und Gegenwart“ (1994), Heidenauer Chronik (1997)

Lesen Sie in der nächsten Ausgabe: „Rathaus Heidenau“