Titel Logo
Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2024

Eine umfassende Bevölkerungszählung wie der Zensus 2022 findet im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet - nur alle 10 Jahre statt. Hingegen wird der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) jährlich durchgeführt.

Der Mikrozensus ist eine bundesgesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts, usw. befragt werden. In den Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert, mit denen man z.B. die Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedingungen der Menschen in Europa vergleichen kann. Das Frageprogramm 2024 enthält außerdem zusätzliche Fragen zum Pendlerverhalten von Schülern, Studenten und erwerbstätigen Personen.

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden bis zu viermal in die Befragung einbezogen. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.

Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekanntwerdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Ina Augustiniak
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen