Stadt Heidenau
Finanzverwaltungsamt
Das Finanzamt hat im Zuge der Grundsteuerreform alle Grundstücke neu bewertet und mit einem Grundsteuerwertbescheid u. einem Grundsteuermessbescheid (sog. Grundlagenbescheide) beschieden.
Die Stadt Heidenau ist bei der Erhebung der Grundsteuer an die vorhergehenden Festsetzungen des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes gebunden (187 AO).
Bestandskräftige Grundlagenbescheide (nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) können ausschließlich unter den Voraussetzungen der allgemeinen Änderungsvorschriften (§§ 129,164, 165, 172 ff. AO) korrigiert werden; dazu zählen:
| • | Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten, |
| • | Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern des Steuerpflichtigen und |
| • | nachträgliche Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln ohne grobes Verschulden des Erklärungspflichtigen |
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Rechtsbehelfsfristen gegen die og. Bescheide abgelaufen, kommt eine zukunftsbezogene (fehlerbeseitigende) Wertfortschreibung gemäß § 222 BewG in Betracht, wenn sich der Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, von dem entsprechenden Wert des letzten Feststellungszeitpunkts nach oben oder unten um mehr als 15 000 Euro abweicht.
In beiden Fällen ist ein (Änderungs-)Antrag an das Finanzamt Pirna der zutreffende Vorgang.