Stadt Heidenau
Stadtwahlausschuss
Der Vorsitzende
| Datum: | Freitag, 28. März 2025 |
| Ort: | Rathaus, Ratssaal, Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
Entfällt im ersten Wahlgang für die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Heidenau am 23.03.2025 auf keine Bewerberin oder keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 13.04.2025 ein zweiter Wahlgang statt. Die Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 23.03.2025 gelten auch für einen etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgang, sofern sie nicht bis zum 28.03.2025, 18.00 Uhr zurückgenommen oder nach Maßgabe des § 6d Abs. 2 KomWG geändert werden.
Für den Fall, dass am 13.04.2025 ein zweiter Wahlgang stattfinden muss, hat der Stadtwahlausschuss die zurückgenommenen und/oder geänderten Wahlvorschläge zu prüfen und über ihre Zulassung oder Zurückweisung zu entscheiden.
Unter Verweis auf die vorstehenden Ausführungen erfolgt die Einladung zur 4. Sitzung des Stadtwahlausschusses am 28.03.2025 unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass am 13.04.2025 ein zweiter Wahlgang stattfindet, weil keiner der Bewerberinnen und Bewerber bei der Bürgermeisterwahl am 23.03.2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Vorlage der eingegangenen Rücknahmen und/oder Änderungen von Wahlvorschlägen |
| 3. | Prüfung der Wahlvorschläge |
| 4. | Stellungnahme der Vertrauenspersonen gemäß § 19 Abs. 4 KomWO |
| 5. | Behebung von Mängeln an Wahlvorschlägen nach § 6d KomWG |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über Zurückweisung von Wahlvorschlägen |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Beifügung einer Unterscheidungsbezeichnung |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über Zulassung von Wahlvorschlägen |
| 9. | Feststellung der Reihenfolge der Wahlvorschläge |
| 10. | Bekanntgabe der Entscheidungen des Stadtwahlausschusses und Hinweis auf Rechtsbehelf |
| 11. | Informationen und Anfragen |
Die Sitzungen des Stadtwahlausschusses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu der Sitzung des Stadtwahlausschusses.