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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Schöffenwahl 2023

Die Stadt Heidenau sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Im Jahr 2023 werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht.

Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu gesetzeskonformem Verhalten stärken. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und sind dabei nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.

Schöffin oder Schöffe kann werden, wer

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die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,

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in Heidenau wohnt

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und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt ist.

Nach Erstellung der Vorschlagsliste erfolgt die Bestätigung der Liste durch den Stadtrat der Stadt Heidenau. Durch einen unabhängigen Wahlausschuss des Amtsgerichtes Pirna werden die Schöffen aus den Vorschlagslisten gewählt. Anschließend werden die Bewerber vom Amtsgericht über den Ausgang der Wahl informiert.

Alle, die sich für das Amt eines Schöffen interessieren, können sich bis zum 22.05.2023 bei der

Stadt Heidenau,

Rechts- und Ordnungsamt

Dresdner Straße 47

01809 Heidenau

bewerben.

Bewerbungsvordrucke erhalten Sie beim

Rechts- und Ordnungsamt, Dresdner Str. 47,

Tel. 03529/571 252 oder ordnungsamt@heidenau.de

oder zum Download auf www.heidenau.de.

Bewerbungen für das Amt des Jugendschöffen nimmt das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entgegen.

Torsten Walther
Rechts- und Ordnungsamt