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Heidenauer Journal - Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse der 41. Sitzung des Stadtrates vom 23. Februar 2023

Beschluss Nr.: 008/2023

Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Heidenau

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dass sich der Verwaltungsausschuss und der Bauausschuss als beschließende Ausschüsse des Stadtrates entsprechend der Regelung des § 42 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen; die Verteilung der Sitze wird entsprechend der Regelung im § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung nach dem mathematischen Verhältnissystem nach Hare-Niemeyer vorgenommen.

In Änderung des Beschlusses Nr. 097/2019 vom 22.08.2019 stehen den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern folgende Sitze bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses zu:

Fraktion CDU 3 Sitze

Fraktion AfD 3 Sitze

Fraktion DIE LINKE/SPD 2 Sitze

Fraktion FDP 1 Sitz

Fraktion HBI/GRÜNE 1 Sitz

Fraktionslose Mitglieder 1 Sitz

In Änderung des Beschlusses Nr. 097/2019 vom 22.08.2019 stehen den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern folgende Sitze bei der Besetzung des Bauausschusses zu:

Fraktion CDU 3 Sitze

Fraktion AfD 3 Sitze

Fraktion DIE LINKE/SPD 2 Sitze

Fraktion FDP 1 Sitz

Fraktion HBI/GRÜNE 1 Sitz

Fraktionslose Mitglieder 1 Sitz

Die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des Stadtrates haben dem Bürgermeister die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter bis 10. März 2023 namentlich schriftlich zu benennen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 007/2023

Schulsozialarbeit an der Astrid-Lindgren-Grundschule

Der Stadtrat beschließt, die Einrichtung einer Schulsozialarbeiterstelle an der Astrid-Lindgren-Grundschule durch den DRK Kreisverband Pirna e. V. ab 01.03.2023. Der Stadtrat bewilligt dem DRK Kreisverband Pirna e. V. für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis längstens 29.02.2024 eine Zuweisung zur Deckung von Personal- und Sachkosten.

Die Übernahme der Kosten für die Stadt Heidenau endet, sobald der Landkreis nach der PIT Schulleiterbefragung die Kosten für die Schulsozialarbeit übernehmen würde.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 009/2023

Antrag der CDU - Fraktion - Finanzielle Hilfe (Energiekostenzuschuss) für Kindertagespflegepersonen in Heidenau

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Prüfung und Umsetzung einer schnellen und unkomplizierten finanziellen Unterstützung für die Kindertagespflegepersonen in Heidenau im Hinblick auf die zu erwartenden Energiekostensteigerungen. Mit dieser finanziellen Unterstützung (unter Berücksichtigung möglicher Landes- und Bundesfördermöglichkeiten) sollen Mehrkosten und Aufwendungen für die Kindertagespflegepersonen ausgeglichen werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 013/2023

Weisungsbeschluss für die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

Der Stadtrat der Stadt Heidenau weist die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe am 27. März 2023 entsprechend den Einzelbeschlüssen gemäß Anlage 013/2023-1 zu stimmen.

Einzelbeschluss zu Anlage 013/2023 lfd. Nr. 01

Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-001/2023 mit „JA“ zu stimmen.

Beschluss IPO-001/2023 lautet:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe (ZV IPO) hilft dem Begehren der Bürgervereinigung "Oberelbe IPO-stoppen" aus ihrer Petition "Keine Industrie am Barockgarten Großsedlitz" vom 18.09.2022, die Bauleitplanung am Barockgarten Großsedlitz und auf der gesamten Hochebene zu stoppen, nicht ab.

Abstimmungsergebnis:

Name

Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Barthel

Daniel

X

Bläsner

Norbert

X

Borchers

Bernhard

X

Bräunsdorf

Volker

X

Denzer-Ruffani

Annette

X

Gensel

Günther

X

Hesse

Alexander

X

Kirsten

René

X

König

Reno

X

Lange

André

X

Opitz

Jürgen

X

Schürer

Michael

X

Stelzner

Silke

X

Thiele

Steffen

X

Wolf

Steffen

X

Zimmermann

Uwe

X

Anwesend

16

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

7

Enthaltungen

1

mehrheitlich zugestimmt

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 002/2023/1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan G 25/1 „Am Lugturm“ - Vorentwurf Billigungs- und Auslegungsbeschluss

1. Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“ in der Fassung vom 06.01.2023, bestehend aus der Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß den Anlagen 002/2023/1-1 bis 002/2023/1-2.

2. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“ einschließlich dessen Begründung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Die o.g. Anlagen liegen vom 27.03.2023 bis 14.04.2023 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007 zur Einsichtnahme aus.

Beschluss Nr.: 003/2023

Vorhabenbezogener Bebauungsplan G 25/1 „Am Lugturm“ - Städtebaulicher Vertrag

Der Stadtrat der Stadt Heidenau ermächtigt den Bürgermeister, mit der Niedersedlitzer Freiluft-Veranstaltungs-GmbH, vertreten durch Herrn Jens Genschmar, Dorfstraße 12, 01257 Dresden (nachfolgend: Vorhabenträger) für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes G 25/1 „Am Lugturm“ einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.

Im Wesentlichen enthält der Städtebauliche Vertrag Vereinbarungen

1. zu Verantwortlichkeiten bei der Planung städtebaulicher Maßnahmen im Plangebiet G 25/1,

2. zu Verantwortlichkeiten für die Erschließung des Plangebietes G 25/1,

3. zu Verantwortlichkeiten aufgrund der Durchführung des geplanten Vorhabens im Plangebiet G 25/1,

4. zur Übernahme der Planungs-, Erschließungs- und Baukosten für das Vorhaben durch den Vorhabeträger und

5. zu weiteren Bestimmungen, wie z.B. Verpflichtungen etwaiger Rechtsnachfolger des Vorhabenträgers, Bauverpflichtung des Vorhabenträger und Ausschluss von Schadensersatzansprüchen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Beschluss Nr.: 004/2023

B-Plan M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ - Abwägung Stellungnahmen

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ in der Fassung vom 01.04.2022 entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (s. Anlage 004/2023-1) und als Ganzes abzuwägen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

J. Opitz
Bürgermeister

Die o.g. Anlage liegt vom 27.03.2023 bis 14.04.2023 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau im Rathaus Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau, Zimmer 007 zur Einsichtnahme aus.