Neben der Sanierung des Schulgebäudes erfolgt auch die Neugestaltung des Schulhofes.
Geplante Sanierung der alten Turnhalle (Bildmitte)
Trockenlegung des Kellergeschosses
Sanierung des Schulgebäudes
Derzeit erfolgt die grundhafte Sanierung der Oberschule „J. W. v. Goethe“. Der Heidenauer Stadtrat beschloss die umfangreiche Baumaßnahme im Februar 2024. Diese Gesamtbaumaßnahme unterteilt sich in 4 Abschnitte.
Sanierung des Schulgebäudes
Im 1. Abschnitt erfolgt die Komplettsanierung des Haupt- und Seitengebäudes. Dies beinhaltet die Trockenlegung des Kellergeschosses im Sägeverfahren. Außerdem werden die Grundleitungen im Kellergeschoss erneuert sowie Strangsanierungen in den Bereichen Heizung, Sanitär und Elektroinstallation ausgeführt.
Der 1. Abschnitt wird in mehreren Bauabschnitten sowohl in den Ferien als auch bei laufendem Schulbetrieb seit Februar 2025 durchgeführt und erstreckt sich bis in das Frühjahr 2029.
Sanierung der alten Turnhalle
Innerhalb des 2. Abschnittes wird der Mehrzweckraum saniert und zum Speise- bzw. Mehrzweckraum umgenutzt werden. Die frühere Turnhalle erhält voraussichtlich ab Mitte 2026 dann auch eine Ausgabeküche. Diese Arbeiten dauern ca. 1 Jahr und werden ebenfalls während der Ferien und bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt.
Neugestaltung des Schulhofes
Voraussichtlich 2027 wird der Schulhof im Rahmen des 3. Abschnittes neugestaltet. Hier werden separate Spiel- und Ruhebereiche hergestellt sowie neue Stellflächen für Fahrräder errichtet. Mit Hilfe neuer Bepflanzungen erhalten die Schülerinnen und Schüler eine grüne Oase für die Pausengestaltung auf dem Schulhof.
Errichtung Schulsport-Außenanlagen
Im 4. Abschnitt sollen im Jahr 2029 am Standort der derzeitigen Grünfläche zwischen dem Seitengebäude und dem Mühlgraben die Außenanlagen für den Schulsport entstehen.
Finanzierung
Alle vorgenannten Teilabschnitte innerhalb der Gesamtbaumaßnahme an der Oberschule „J. W. v. Goethe“ können natürlich nur realisiert werden, wenn genügend städtische Mittel vorhanden sowie die beantragten Fördermittel aus verschiedenen Förderprogrammen genehmigt werden. So wurden durch die Stadt Heidenau u.a. Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ (LZP) im Fördergebiet „Heidenau-StadtMitte neu denken“ sowie aus dem Programm der „Nachhaltig integrierten Stadtentwicklung“ (NiSE) beantragt.