Hier: nach DDR-Recht geschiedene Frauen
Die Bundesregierung hat die Errichtung einer Stiftung „Härtefallfond“ zur Abmilderung von Härtefällen u. a. aus der Ost-West-Rentenüberleitung beschlossen. Aus dem Härtefallfond werden Menschen unterstützt, denen in der Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung finanzielle Nachteile entstanden sind. Das hat zur Folge, dass sie bis heute oft eine sehr niedrige Rente beziehen.
Das betrifft auch oftmals Frauen, die nach mindestens 10-jähriger Ehe nach DDR-Recht geschieden wurden und in der Ehe mind. 1 Kind erzogen haben.
Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Dieser ist bis zum 30. September 2023 zu stellen. Die Antragsformulare können bei der Geschäftsstelle der Stiftung "Härtefallfonds" angefordert werden:
Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum
E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de
Antragsformulare stehen auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds (Stiftung Härtefallfonds| Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (deutsche-rentenversicherung.de) ) zur Verfügung.
Fragen zum Thema beantwortet die Stiftung „Härtefallfond“ montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241634.